Sachsen-Anhalt erwägt Korrekturen am Rettungsdienst-Gesetz

Magdeburg (rd.de) – In Sachsen-Anhalt scheint es eine breite Übereinkunft zu geben, um das Rettungsdienst-Gesetz zu überarbeiten. Ziel ist es, den Katastrophenschutz bei Rettungsdienstausschreibungen zu stärken.

Nachdem sich der CDU-Sozialpolitiker Markus Kurze gegenüber der dpa-Nachrichtenagentur für eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes stark gemacht hat, scheint es dazu einen politischen Konsens zu geben: Dem Katastrophenschutz soll bei Rettungsdienstausschreibungen ein höheres Gewicht verliehen werden.

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Die öffentliche Mahnung des DRK, der Katastrophenschutz in Sachen-Anhalt sei durch die Ausschreibungspolitik substanziell bedroht, verhallte nicht ungehört. Nachdem Markus Kurze (CDU) hier Änderungen anmahnte, scheinen Korrekturen am vier Jahre alten Rettungsdienstgesetz wahrscheinlich.

Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) hat gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung bereits Handlungsbedarf eingeräumt, auch die SPD-Sozialpolitikerin Petra Grimm-Benne unterstützt den Vorschlag. Die Öffnung des Rettungsdienstes für private Anbieter entsprach durchaus der politischen Linie der damals zusammen mit der CDU regierenden FDP. Blockieren wollen die Liberalen eine Novelle des Gesetzes allerdings nicht, wenn der Sozialausschuss zu dem Schluss kommt, das Korrekturen sinnvoll sind.

Wie allerdings eine rechtliche Bevorzugung der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen bei den Rettungsdienstausschreibungen aussehen könnte, dazu gibt es bislang aus keinem Lager Lösungsvorschläge.

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