Feuerwehrführerschein auf 7,5 Tonnen erweitern
München (pm) – Bayerns Innenminister macht weiter Druck. Der Feuerwehrführerschein soll auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern gelten. Bayern will erneut eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erreichen.
“Bayern setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass der so genannte Feuerwehrführerschein auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern ermöglicht wird. Viele Einsatzfahrzeuge haben ein Gesamtgewicht von mehr als 4,75 Tonnen oder sind Gespanne, wie vor allem die Bootsanhänger bei der Wasserwacht und der DLRG. Es wäre überzogen, hier das Ablegen eines teuren Lkw-Führerscheins zu verlangen. Vielmehr muss eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung genügen. Das Straßenverkehrsgesetz muss jetzt schnellstmöglich geändert werden. Bayern wird daher eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen”, sagte Innenminister Joachim Herrmann diese Woche in der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in München.
Unterstützung für seine Forderung bekam er von der Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, der Vorsitzenden der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes, Ulrike Scharf, dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, Alfons Weinzierl sowie dem Vizepräsidenten des Landesverbandes Bayern der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG , Peter S. Goetting.
Die seit 1999 geltenden europäischen Führerscheinvorschriften beschränken den Pkw-Führerschein von den früher für den “3er” geltenden 7,5 Tonnen auf nunmehr 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beim “B”. Bei Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen bestehen deshalb zunehmend Schwierigkeiten, jungen Nachwuchs zu finden, der die schweren Fahrzeuge fahren darf. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte Bayern daher mit massivem Druck eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erreicht, wonach die Länder zur Einführung einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermächtigt wurden. Hiervon hat Bayern unverzüglich Gebrauch gemacht und den so genannten “Feuerwehrführerschein” eingeführt. Für das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen genügt danach eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung.
Innenminister Joachim Herrmann: “Das ist eine einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung. Mehr war allerdings mit dem damaligen SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee nicht zu machen.” Im Bundesrat habe Bayern aber ausdrücklich erklärt, dass diese Regelung nur ein erster Schritt sein könne. Die Regelungen zum Feuerwehrführerschein müssten weiter verbessert und ausgebaut werden. “Ich will, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Führerschein nach einer Weiterbildung auch Fahrzeuge sowie Gespanne bis 7,5 Tonnen fahren dürfen, das heißt zum Beispiel auch Bootsanhänger der Wasserwacht, der DLRG oder der Feuerwehr. Wie auch beim kleinen Feuerwehrführerschein will ich die Schulung in die Hände der Verbände legen. Sie sind sehr verantwortungsbewusst und legen größten Wert auf eine gute Ausbildung,” so Herrmann. BRK-Präsidentin Christa Prinzessin von Thurn und Taxis: “Wir freuen uns, dass Bayern Initiative zeigt und sich für die Sicherstellung der ehrenamtlichen Rettungsdienststrukturen engagiert.”
Auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, Alfons Weinzierl, begrüßt die beabsichtigte Neuregelung: “Das bedeutet eine nachhaltige Sicherung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung, da rund ein Viertel der über 7.700 Freiwilligen Feuerwehren über Fahrzeuge der betreffenden Kategorie bis 7,5 Tonnen verfügen.” Peter S. Goetting, Vizepräsident des Landesverbandes Bayern der DLRG, sieht durch die Initiative des Innenministers zudem die Motivation der Einsatzkräfte bei ihrem Engagement im Rettungsdienst gestärkt.
Bundesverkehrsminister sieht Handlungsbedarf
Der Innenminister hat sich in der Angelegenheit auch unmittelbar an Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer gewandt, der mittlerweile auch reagiert hat. Über die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen beim Führerschein für Einsatzfahrzeuge bestehe Einigkeit.
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Und wie sieht es eigendlich mit Baden-Würtenberg aus??
Erst 4,75 t und dann doch 7,5 t ? und die Prüfung soll Verbandsintern stattfinden? Ich denke das sich der Gesetzgeber da schön “billig” aus der Affäre ziehen möchte. Privat nur bis 3,5 t fahren dürfen und dann im Alarmfall ( am besten noch mit Sonderrechten) mit bis zu 7,5 t unter extremen Stress am Strassenverkehr teilzunehmen, halte ich milde ausgedrückt für grobe Fahrlässigkeit, oder eigentlich könnte man das als als vorsätzliche Körperverletzung werten (sollte etwas passieren). Mit 4,75 t hätte gerade noch leben können, aber 7,5 t das geht nicht – ohne amtliche Fortbildung und anschl. Prüfung. Ich werde dieses auf jeden Fall nicht unterstützen, d.h. in meiner Einheit werden die Fahrzeuge nur von Personen geführt, die den dafür notwendige Fahrerlaubniss auch haben. Sollte dann ebend kein Fahrer vor Ort sein, rückt meine Einheit eben nicht aus, bzw. wird solange gewartet bis ein Fahrer vor Ort ist.
@ Nordfriese: “Ich werde dieses auf jeden Fall nicht unterstützen, d.h. in meiner Einheit werden die Fahrzeuge nur von Personen geführt, die den dafür notwendige Fahrerlaubniss auch haben. Sollte dann ebend kein Fahrer vor Ort sein, rückt meine Einheit eben nicht aus, bzw. wird solange gewartet bis ein Fahrer vor Ort ist.”
Das finde ich aber auch sehr gefährlich. Stellen sie sich mal vor wenn wir (DRK SEG mit 2 Fahrzeugen über 3,5t und 10-15 Mann am Arbeitstag) zu einem Brandeinsatz gerufen würden. Dann könnte gerade der FüKw, der ELW und 2 MTW´s ausrücken. Der Rest (KTW-B und GW-San 25) auf dem das meiste Material verstaut ist, müsste man in der Wache stehen lassen. Das ist ja auch nicht im Sinne des Patienten, der dann z.B. kein Zelt hat, wo er versorgt werden kann, nur weil die Fahrzeuge in der Wache auf einen Fahrer warten.
Meiner Meinung nach, sollte man die Vorschrifften überdenken und vllt. auch die geforderte Qualifikation überdenken. Statt nur einer internen Fahrprüfung sollte auch ein externer Prüfer darüber entscheiden, wer diese Fahrzeuge fahren darf. Das sollten Leute sein, die öffters große Fahrzeuge unter 3,5t fahren (z.B. diejenigen die im RD arbeiten und hierdurch öffters mit Einsatzfahrzeuge fahren).
Im Grunde ist die ganze Diskussion bzw. Vorgehensweise nur noch peinlich. Der Gesetzgeber macht sich damit selbst lächerlich und unglaubwürdig wenn er erst Gesetze erlässt und diese dann mittels Rechtsverordnungen wieder aufweicht, in diesem Fall sogar bis zur quasi Bedeutungslosigkeit der Fahrerlaubnisverordnung.
Dabei wäre die Lösung ganz einfach: keine Sonderregelungen, Qualifizierung durch Fahrschulen und die Kosten für die notwendige Fahrerlaubnisklasse muss der jeweilige Landkreis zusammen mit der Organisation tragen. Ehrenamt kann es schliesslich nicht zum Nulltarif geben…
@ badener91: Möchtest du dann evt. die ( moralische ) Verantwortung übernehmen ? Wenn keine Fahrer zur Verfügung stehen, bleiben die fahrzeuge in meiner Einheit im Stall: dann lernen die Veranwortlichen hoffentlich aus ihren Fehlern. Nur nebenbei bemerkt dürfen in meiner Einheit über 75% aller Einsatzkräfte, Fahrzeuge Über 3,5 t führen und die Verantwortlichen unterstützen
uns sogut es geht. erst letztes Jahr haben wieder 2 Kräfte den C bzw. CE gemacht.
Ansonsten schliesse ich mich in vollen Umfang dem tomaswagner an.
Eigentlich ist das ganze ja einfach: Ich will LKW fahren? Dann muss ich eben einen LKW-Führerschein machen. Ich will, dass mein Helfer / Feuerwehrmann LKW fährt? Dann muss ich ihm eben die Ausbildung ermöglichen.
Als der EU-Führerschein mit seiner Begrenzung auf 3,5t kam, waren wir endlich an dem Punkt, an dem man nur Fahrzeugtypen fahren durfte, auf denen man ausgebildet wurde. Jetzt wird das ganze wieder schön aufgeweicht.
Anstatt haupt- und ehrenamtliches Engagement beispielsweise dadurch zu unterstützen, dass man die Ausbildung übernimmt, werden Billiglösungen von minderer Qualität gestrickt.
Lieber übernehme ich als Führungskraft die Verantwortung dafür, dass ein Fahrzeug mangels Fahrer in der Halle stehen bleibt, als dafür, dass jemand mit einem getunten PKW-Führerschein mit nem LKW durch die Stadt hupt.
Ich bitte die Gegner der Feuerwehrführerscheins sich einmal folgende Fragen zu stellen:
Haben die Inhaber eines 3er-Führerscheins eine andere Fahrausbildung in der Fahrschule genossen als die Leute mit der Klasse?
-> NEIN! Die Fahrausbildung fand ebenfalls im Regelfall in PKWs statt.
“Privat nur bis 3,5 t fahren dürfen und dann im Alarmfall ( am besten noch mit Sonderrechten) …”
Wie oft fährt ein Inhaber des 3er-Führerscheins “privat” mit einem Fahrzeug >3,5?
-> Nur weil man die Erlaubnis dazu hat tut es nicht jeder… Ich stimme allerdings dahingehend zu das die Vereine und Organisationen den jungen Freiwilligen ausreichend Gelgenheit geben müssen die Fahrzeuge kennen und beherrschen zu lernen bevor man sie Einsatzanfahrten durchführen lässt.
Zum Thema externer Prüfer soltle man sich überlgen ob ein Zugführer, der seine Leute einige Jahre kennt und auch das bisherige Fahrverhalten bei Sonderrechtsfahrten (<3,5t) des Mitarbeiters kennt, nicht besser in der Lage ist zu entscheiden ob und wann ein Mitarbeiter fähig ist ein Einsatzfahrzeug zu führen als ein externer Prüfer der eine Momentaufnahme von 30-60 Minuten Fahrprüfung?
"…dürfen in meiner Einheit über 75% aller Einsatzkräfte, Fahrzeuge Über 3,5 t führen."
Spricht entweder für hohen finanziellen Einsatz oder für "super geniale" Nachwuchsgewinnung.
Fazit: Die Problematik wurde von der Politik bei Einführung des EU-Führerscheins übersehen. Jetzt müss man die gesetzlichen Regelungen nachbessern. Die Situation (junger, unerfahrener Fahrer, der in der Fahrschule auf einem PKW ausgebildet wurde) ist heute was die AUSBILDUNG des freiwilligen angeht IDENTISCH!
Das Problem wurde nicht übersehen. Der Feuerwehr-Führerschein umgeht nur die eigentlich gewollte Regelung.
Die alte Fahrerlaubnis derKlasse 3 erlaubte, auch ohne entsprechende Schulung, das Führen von Fahrzeugen bis 7,5t (und evtl. mehr mit Hänger). Dieser Zustand ist, in Anbetracht der Größe und Ausmaße einiger Fahrgestelle, sowie etwaiger techn. Feinheiten (druckluftbremsanlage usw.) nicht haltbar. Daher wured auch für sog. Klein-LKW eine entsprechende Führerscheinklasse eingeführt. Dabei geht es um die Sicherheit der Fahrer selbst, sowie ihrer Mitfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer.
Nun soll beim Feuerwehrführerschein die Unterweisung durch, nicht zum Fahrlehrer ausgebildete, ehrenamtliche Multiplikatoren ausreichen, um solche Fahrzeuge zu führen. Dasist ein Rückschirtt in sachen Sicherheit im Straßenverkehr, hinter die bereits getroffenen Regelungen des sog. EU-Führerscheins.
Das problem liegt nicht beim EU-Führerschein, sondern bei den jeweiligen Aufgabenträgern (Kommune bzw. Bund usw.). Diese haben hier dafür zu sorgen, die notwendige Anzahlan Fahrern auszubilden und mit den entsprechenden Fahrerlaubnissen auszustatten.
Bei den Feuerwehren wird ja dieNomex-Kleidung auch nicht selbst gestrickt, weil die Original-Kleidung so teuer ist.
Anstatt hier eine Sondelösung mit möglichst niedrigen Hürden zu fordern um möglichst alle jungen Helfer mit der Fahrerlaubnis ausstatten zu können, solle man im Interesse derSicherheit viel eherdarauf drängen, dass die jeweiligen Aufgabenträger ihr Personal entsprechendder Einsatzmittel und Einsatzanforderungen ausbilden.