Hartz IV – Hände weg von ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen

Lorenz Caffier (Foto:spinne2000/Wikimedia)Schwerin (pm) – Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat sich in einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin von der Leyen gegen Pläne gewandt, zukünftig Aufwandspauschalen aus ehrenamtlicher Tätigkeit für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) nur noch in Höhe von 100 Euro anrechnungsfrei zu stellen.

“Bisher wurde ein Betrag in Höhe von 175 Euro nicht auf Leistungen nach SGB II angerechnet und bei dieser Regelung sollte es nach meiner Überzeugung auch bleiben”, so Innenminister Caffier.

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“Die Probleme werden besonders sichtbar, wenn bei Freiwilligen Feuerwehren die Einsatzbereitschaft nicht mehr dauerhaft gewährleistet ist, wenn Rettungsdienste personell unterbesetzt sind oder wenn die demokratischen Parteien weniger Bürgerinnen und Bürger begeistern können, für Kommunalparlamente oder Ehrenämter zu kandidieren”, so der Innenminister. “Ohne das Engagement auch derer, die in unserer Leistungsgesellschaft keinen Platz mehr fanden und nun auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind, würden in vielen Gemeinden Brände nicht mehr gelöscht werden und Hilfe in Notlagen verwehrt bleiben. Diese Menschen dürfen nun nicht zu Opfern einer Konsolidierung des Bundeshaushaltes werden.”

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Hartz IV –Regelungen der letzten rot-grünen Bundesregierung für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Novellierung der Regelsätze gefordert.

“Eine Kürzung der Hartz IV-Leistungen durch eine nachteilige Veränderung der Anrechnungsbeträge bei den Aufwandspauschalen sind den vielen ehrenamtlichen Helfern nicht vermittelbar und wirken auf sie wie eine Bestrafung für ihren oft selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft. Daher habe ich die Bundesarbeitsministerin noch einmal eindringlich gebeten, die bisherigen Regelungen unangetastet zu lassen”, so Minister Caffier abschließend.

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