Magdeburg (rd.de) – Das Land Sachsen-Anhalt will bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes auf das Konzessionsmodell setzen und plant offenbar, sogar Berg- und Wasserrettung diesem Modell zu unterstellen.
Beim Konzessionsmodell erhält der Durchführende eine Konzession zur Aufgabenwahrnehmung und rechnet seine Leistungen selbst mit den Kostenträgern ab. Vorteil: Dienstleistungskonzessionen können ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden. Im Prinzip stärkt das Konzessionsmodell die Stellung der Hilfsorganisationen. Nach Berichten der Mitteldeutschen Zeitung plant das Innenministerium, auch Berg- und Wasserrettung in das Vergaberegime aufzunehmen. In der Praxis stellt das eine Aufwertung dieser Aufgaben dar. Sie zählen damit zur Daseinsfürsorge.
Anzeige
Wie die Zeitung weiter erfahren haben will, sollen Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt wieder stärker für die Bereitstellung von Notärzten in die Pflicht genommen werden. In den vergangenen Jahren sind die Kliniken – nicht zuletzt wegen des Facharztmangels – aus dem Notarztdienst ausgestiegen und haben das Feld Freiberuflern überlassen. Die Kassen beklagten eine dadurch hervorgerufene Kostenexplosion.
Der Rettungsdienst gehört langfristig in die Kette der elementaren Daseinsfürsorge-ärztliche Grundversorgung – praeklinische Notversorgung – Krankenhaus.
D.h. er ist in SGB V einzuordnen. Die Leistungserbringer sind nach dem Konzessionsmodell zu verpflichten und in den Notfall- und Katastrophenschutz einzubinden.
Mit dem Konzessionsmodell kommt man um eine Ausschreibung nicht herum. Es ist dann eben ein Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen, was den unionsrechtlichen Anforderungen an Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb genügt. Die Anforderungen an dieses Verfahren sind keine wesentlich anderen als bei einem Kartellvergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB. Ich kann nicht verstehen, warum sich die Glaube an ein “vergabefreies” Konzessionsverfahren so lange hält.
Es ist doch ganz einfach,so zu sagen,warum macht ihr es nicht so wie in schleswigholstein,RkiSH im gesamten bundesland und meien alte heimat und mein richtiges zu Hause so zu sagen.komunalisieren da gibst keine Ausschreibung mehr und den ganzen zinober und dann kommen auch Fachkräfte zurück nur so wie es jetzt ist gehts ja nicht und ein Konzesionsmodel ist nicht machbar gemäs Vergabeordnung und Gewerbeverordnung.Viele grüsse aus den schönsten Bundesland.
Der Rettungsdienst gehört langfristig in die Kette der elementaren Daseinsfürsorge-ärztliche Grundversorgung – praeklinische Notversorgung – Krankenhaus.
D.h. er ist in SGB V einzuordnen. Die Leistungserbringer sind nach dem Konzessionsmodell zu verpflichten und in den Notfall- und Katastrophenschutz einzubinden.
Und es wird anders kommen
Sachsen sieht das wohl anders!?
https://www.rettungsdienst.de/nachrichten/spd-und-verdi-machen-gegen-sachsisches-rettungsdienstgesetz-mobil-28675
Die negativen Seiten des Konzessionsmodells ohne straffe behördliche Kontrolle, kann man ja seit langer Zeit bei den “Konzessionsmusterländern” Bayern und Baden Württemberg betrachten. z.B.:
https://www.rettungsdienst.de/nachrichten/geturkte-hilfsfristen-28468
Für mich gibt es daher nur eine wirkliche Lösung: Rettungsdienst muss komplett komunale Aufgabe werden!
Mit dem Konzessionsmodell kommt man um eine Ausschreibung nicht herum. Es ist dann eben ein Konzessionsvergabeverfahren durchzuführen, was den unionsrechtlichen Anforderungen an Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb genügt. Die Anforderungen an dieses Verfahren sind keine wesentlich anderen als bei einem Kartellvergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB. Ich kann nicht verstehen, warum sich die Glaube an ein “vergabefreies” Konzessionsverfahren so lange hält.
genau so sieht es aus @ Dr. Bach
Es ist doch ganz einfach,so zu sagen,warum macht ihr es nicht so wie in schleswigholstein,RkiSH im gesamten bundesland und meien alte heimat und mein richtiges zu Hause so zu sagen.komunalisieren da gibst keine Ausschreibung mehr und den ganzen zinober und dann kommen auch Fachkräfte zurück nur so wie es jetzt ist gehts ja nicht und ein Konzesionsmodel ist nicht machbar gemäs Vergabeordnung und Gewerbeverordnung.Viele grüsse aus den schönsten Bundesland.