BOS-Funk: Die Tücken hinter „Status 4“

Status-4_580Bremen (rd_de) – Wer an seinem Funkgerät die Taste für „Status 4“ drückt, signalisiert der Leitstelle, dass die Einsatzstelle erreicht worden ist. Welche Konsequenzen es haben kann, diese Taste zu früh zu drücken, ist vielen Rettungsdienst-Mitarbeitern aber nicht klar.

Falscher Einsatzort

Beispiel 1, basierend auf einem realen Vorfall: Der Rettungswagen einer Hilfsorganisation wird beispielsweise zur Einsatzstelle „Frankfurter Straße 115“ alarmiert. Der Fahrer drückt beim Ausrücken den „Status 3“ (Einsatz übernommen/Anfahrt zum Einsatzort). Vor Ort stellt sich heraus, dass die übermittelte Hausnummer in dieser Straße nicht existiert.

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Nach Rückfrage bei der Leitstelle wird der Besatzung mitgeteilt, dass sich die Einsatzstelle zwar in der „Frankfurter Straße 115“ befindet, allerdings in einem Nachbarort. Funktechnisch kein Problem: Das Rettungsfahrzeug befindet sich nach wie vor im „Status 3“, fährt die tatsächliche Einsatzstelle an und drückt hier wenig später „Status 4“ (Ankunft am Einsatzort).

An der Einsatzstelle finden die Rettungsdienst-Mitarbeiter einen reanimationspflichtigen Patienten vor. Er stirbt noch während des Einsatzes. Im Nachgang stellt sich heraus, dass die Hilfsfrist um einige Minuten überschritten wurde. Durch die zunächst falsch übermittelte Adresse konnte „Status 4“ erst verspätet gedrückt werden.

Offenbar kein Einzelfall, denn einige Leitstellen im Bundesgebiet haben unter anderem aufgrund solcher Vorfälle die Anweisung herausgegeben, den „Status 4“ möglichst früh – zum Beispiel beim Einbiegen in die Ziel-Straße – zu drücken. Das heißt, die konkrete Einsatzstelle ist noch nicht erreicht und die korrekte Hausnummer bislang nicht gefunden worden. Offensichtlich will mancher Landkreis bzw. manche Stadt so dem Vorwurf begegnen, im Zuständigkeitsgebiet würde überdurchschnittlich oft die per Gesetz vorgegebene Hilfsfrist verfehlt.

Beispiel 2: Das alarmierte Rettungsmittel biegt in die Ziel-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 ein. Sofort wird „Status 4“ gedrückt, dabei befindet sich die Einsatzstelle bei Hausnummer 125 – zwei Kilometer entfernt. Aufgrund des Verkehrs oder der Witterung trifft das Rettungsmittel erst zwei Minuten später an der Einsatzstelle ein. Zwei Minuten, die statistisch so gewertet werden, als ob die Versorgung des Patienten bereits begonnen hätte. Dabei saßen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter zu dieser Zeit noch in ihrem Rettungswagen.

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Status 4 – und dann passiert ein Unfall

Beispiel 3: Der Rettungswagen erreicht die 2,5 Kilometer lange Ziel-Straße; das Team drückt „Status 4“ und begibt sich auf die Suche nach der Hausnummer 125. Für den Leitstellencomputer hat das Rettungsteam die Einsatzstelle erreicht. Der RTW muss demnach stehen, und das Team wird sein Fahrzeug verlassen haben. Die Suche nach der Hausnummer 125 erfordert zwei Minuten, und genau in dieser Zeitspanne wird der Rettungswagen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Solch ein Fall kann gar nicht eintreten, da der RTW ja nachweislich längst am Einsatzort angekommen ist?! Die Berufsgenossenschaft wird genau darauf beharren.

Was also verbirgt sich rechtlich gesehen hinter dem „Status 4“?

Wie jedem Mitarbeiter im Rettungsdienst bekannt sein sollte, geben die Rettungsdienstgesetze vor, dass alle Einsätze dokumentiert werden müssen. Dazu zählt aber nicht nur das „Protokoll“, sondern auch die korrekte Statusmeldung.

Im Klartext bedeutet dies: Mit dem falschen – oftmals zu frühen – Drücken des „Status 4“ verstößt der Rettungsdienst-Mitarbeiter gegen seine Dokumentationspflichten, die sich aus dem jeweiligen Rettungsdienstgesetz ergeben.

Dasselbe gilt – nebenbei bemerkt – auch für ein bewusst spätes Drücken von „Status 1“ (Einsatzbereit über Funk) nach einem Einsatz, um etwas mehr Zeit bis zum nächsten möglichen Einsatz herauszuschinden.

Die Rettungsdienstgesetze sehen Hilfsfristen in der Regel zwischen 12 und 15 Minuten für die alarmierten Rettungsmittel vor. Diese Hilfsfristen werden von den Trägern der Rettungsdienste überwacht. Dabei spielt die Fahrzeit – also der Zeitraum zwischen „Status 3“ und „Status 4“ – eine wichtige Rolle.

Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Funkmeldesysteme (FMS) gibt beispielsweise vor, dass „ein Einsatzmittel [, das] an der von der Integrierten Leitstelle übermittelten Adresse angekommen ist, … dies gegenüber der Integrierten Leitstelle mit dem Status 4 zu bestätigen“ hat. Dabei ist freilich nicht die Ankunft in der Wohnung gemeint, sondern eine „dem Ziel nächst gelegene Stelle an einer öffentlichen Straße“ (vgl. Paragraph 2 Abs. 17 RettDG LSA; ähnlich Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsLRettDPVO).

Damit drückt das ersteintreffende Rettungsmittel bei Ankunft an der übermittelten Adresse „Status 4“, auch wenn sich alsbald herausstellen sollte, dass sich die Einsatzstelle andernorts befinden muss. Nach Übermittlung der nun „richtigen“ Adresse ist wieder in den „Status 3“ zu wechseln.

Ist bei Einsatzübernahme bereits offensichtlich, dass eine falsche Adresse übermittelt wurde, muss vom Rettungsmittel sofort eine Rückmeldung zur Leitstelle erfolgen.

Folgen für die RTW-Vorhaltung

Eine falsche Handhabung hat aber nicht nur für den Einzelfall Konsequenzen. Die Standorte der Rettungswachen, Zahl der vorzuhaltenden Rettungsmittel und deren Betriebszeiten sind so zu bemessen, dass die alarmierten Rettungsmittel in der Regel Notfälle im Versorgungsbereich in der Hilfsfrist erreichen können. Für die Analysen sind die „reine Fahrzeit des ersten, (am) Einsatzort eintreffenden Rettungsmittels von Bedeutung … als wichtiges Instrument zur Beurteilung des Antwortverhaltens des gesamten Rettungsdienstes … als Planungsgröße …“ für die genannten Planungsziele, heißt es in der TRUST-Studie, die für Bayern 2004 vorgelegt wurde. Durch ein verfrühtes Drücken von „Status 4“ wird also letztlich die gesamte Rettungsdienstvorhaltung negativ verfälscht!

Aber nicht nur die Dokumentation des Einsatzes und die Vorhaltung werden beeinflusst. Letztlich wird auch die Arbeitszeit des Rettungsdienst-Mitarbeiters durch eine falsche Statusmeldung verfälscht.

(Text: Bernd Spengler, Rettungssanitäter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Johannes Treutlein, Rettungssanitäter und Rechtsanwalt, Kanzlei Spengler & Kollegen; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 20.12.2018) [1450]

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wer hat sich diese Statenabfolge eigentlich ausgedacht? Total bekloppt und unlogisch!

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  2. inwieweit verfälscht das frühe Drücken des Status 4 die Arbeitszeit? Ich werde doch nicht für Anfahrts- und Versorgungszeit unterschiedlich gezahlt.

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  3. Der Status 4 verfälscht die Arbeitszeit natürlich nicht; die Stati 3 und 2 allerdings schon.
    Da Bereitschaftsdienststufen auf den Zeiten lt. der Statusmeldungen berechnet werden, kann es schon doof sein, wenn man nur deshalb Bereitschaftsdienst statt Volldienst machen muss (und entsprechend schlechter vergütet wird), weil einem täglich 1,5 Minuten wirkliche Arbeitsleistung fehlen… Die Gutachter sind da ziemlich gnadenlos.

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  4. Ich drücke “die 4”, wenn ich da angekommen bin, wo ich lt. Lst. hin soll und der Motor aus ist. Strasse, Hausnummer. Punkt. Ob das nun der richtige Einsatzort ist, ist mir egal. A-Strasse Hausnummer 125 steht auf dem Display/Ausdruck, da bin ich. 4 und basta.

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  5. Lieber Herr Spengler, trotz Ihres teis nicht ganz unbekannten Fachwissens zu einigen rettungsdienstlichen Themen widerspreche ich Ihnen zu einigen Passagen Ihrer Informationen zum Thema “Status 4” .

    Erst einmal steht es außer Frage, dass jede moderne Leitstelle (RLS und ILS) jeden Mausklick des Einsatzleitsystems, jedes empfangene FMS-Signal und vieles andere mehr unwiderruflich elektronisch dokumentiert; darunter auch jedes !! Funkgespräch.
    Somit ist es z.B. einer RTW-Besatzung ein Einfaches, der Leitstelle über Funk mitzuteilen, dass z.B. irrtümlich der Status 4 getätigt wurde, oder zu früh oder aufgrund der vermeintlich richtigen Einsatzstelle, obwohl diese woanders ist.
    Dieser Funkspruch ist (so als wäre er in Beton gemeißelt) unlöschbar im Einsatzleitsystem hinterlegt und wird diesem Einsatz zugeordnet. Nunmehr steht es dem Leitstellendisponent frei, zusätzlich noch einen diesbezüglichen Vermerk in den Einsatz hinein zu schreiben. Somit wird deutlich, dass z.B. irrtümlich, versehentlich oder aus welchen anderen Gründen auch immer der Status 4 falsch/zu früh getätigt wurde.
    Gleichzeitig aber wird durch dieses korrekte Vorgehen auch in Notfällen beweisbar gemacht, dass das Rettungsmittel tatsächlich noch gar nicht an der Einsatzstelle war und somit auch nicht ab dem – zuerst falsch gedrücktem Status-4-Zeitpunkt – einen Notfallpatienten versorgen konnte. Mit einer solchen jederzeit nachvollziehbaren Funkmeldung bleibt so handelndem Rettungsdienstpersonal jeder “Ärger” oder auch vermeintliche Folgen wegen einer evtl. erst später möglichen Notfallversorgung erspart.
    Ein Zurücksetzen einer Statusmeldung – wie von Herrn Spengler ebenfalls falsch festgestellt – ist während eines laufenden Einsatzes in einem ordnungs-und gesetzmäßig funktionierenden Einsatzleitsystem übrigens nicht möglich. Und dies hat seinen – ebenfalls gesetzlichen – Hintergrund ! Wäre es möglich, ließe sich – je nach Belieben und Gutdünken – “Schindluder mit den tatsächlichen Einsatz-(=Status-)Zeiten treiben. Dies ist nicht nur moralisch verweflich, sondern verboten !
    Es ist falsch, Rettungsdienstmitarbeiter mit solchen Berichten zu verängstigen. Ein/e verantwortungsbewusste/r und aufrichtige/r Rettungsmitarbeiter/in muss keine Bedenken um den Arbeitsplatz haben, wenn sie z.B. (und auch solche Dinge geschehen) von wem auch immer “genötigt” (oder “gebeten”) wird, so früh wie möglich den Status 4 zu tätigen, um z.B. Alarm-und Ausrückezeiten zu “verschönen”. Eine Strafanzeige gegen solche Aufforderungen oder “Bitten” reicht schon aus, die Personen, die solche “Weisungen” widerrechtlich erteilen, im wahrsten Sinne des Wortes “auffliegen” zu lassen. Handelt also ein Rettungsdienstmitarbeiter richtig, in dem er solche Vorkommnisse meldet/anzeigt, muss er keinesfalls um seinen Arbeitsplatz fürchten.
    Falsch ist übrigens auch, dass Leitstellenmitarbeiter “Anweisungen” gegenüber dem mobilen Rettungsdienstpersonal treffen dürfen; so z.B. Status-4-Meldungen zu tätigen, obwohl die Einsatzstelle noch nicht erreicht ist. Das bewusst !! falsche Status-4-Drücken ist im Notfalleinsatz gleich einer Urkundenfälschung und wird neben weiteren Rechtsfolgen, die sich aus solch´ einem Handeln ergeben können, recht streng bestraft. Tatsächlich bestraft aber werden darf nur der/die, der solche rechtswidrigen Anweisungen glaubt, erteilen zu können.
    Soweit – wie zuvor beschrieben – ein Einsatzleitsystem richtig und ordnungsgemäß funktioniert (und das muss es !!), so lange lassen sich auch keine Einsatzzeiten, etc. beeinflussen. Ohne “wenn unnd aber” .
    So sei der richtigen Grammatik halber noch der Hinweis gestattet, dass es für das Wort “Status” keinen !!! Plural gibt. So sind Worte wie “Stati/s” ebenso falsch wie auch “Statusse” etc. Die Mehrzahl von “Status” heisst – auch wenn es komisch klingen mag – einfach nur “Status” “!!
    Freundlich-kollegiale Grüße
    Alexander Becht

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  6. Status 4 wird auch vorsätzlich von LS gesetzt um das nicht besetzte RM in der Statistik zu vertuschen …

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  7. Wenn ich mir so das erste Beispiel mit der Strasse im falschen Stadtteil durchlese,so kommen mir Bedenken dass nicht alleine der RD-Mitarbeiter die Schuld tragen soll. Eine Mitschuld trifft auch den Disponenten in der Form: Nach Bekanntwerden des “falschen Einsatzortes” müßte der Disponent normalerweise den Einsatz schließen und einen”Neuen” Aufmachen und die Statusfolge wieder nach neustem Stand erfassen. Die weiteren Anmerkungen wie”Dokumentationspflicht und RDGesetz ” sollten schon ernst genommen werden, denn wir haben in diesem Beruf eine sehr hohe Verantwortung, deren wir uns bewußt sein sollten. Mach euch mal die Mühe und zählt mal die §§ mit denen Ihr täglich ab Dienstbeginn konfrontiert werdet.
    Noch einen Kommentar zu Hanseretter vom 18.Juli 2017darf ich mir erlauben welcher hier abgegeben wurde.
    Werter Hanseretter, wie lange bist Du denn erst im RD? Die Statusse gab es vor 20 und mehr Jahren schon mit denen bin ich schon 1986 in Giessen/Lahn gefahren. Das System hat sich bis heute bewährt, denn der Bediener macht die Fehler.
    >>>Letzten Satz entfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte, um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion.

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  8. Lieber Herr Roland Mayer und “der Pfälzer” und Herr “Hansretter” ,

    es ist richtig, dass die Leitstelle im Falle eines Status-Fehler entweder diesen unter “Bemerkungen” im Einsatzleitsystem vermerkt, oder aber – wie ich es in meiner Stellungnahme zuvor beschrieben habe – verfahren wird(Funkspruch der RTW-Besatzung,) etc., was alles lückenlos dokumentiert wird. In der Tat könnte sie auch einen neuen Einsatz eintragen und den Status 3 dazutragen und warten, bis der RTW tatsächlich an richtiger Stelle den Status 4 tätigt. Und somit gibt es überhaupt keine !! rechtliche Bedenken für das mobile Rettungsdienstpersonal.

    Falsch ist, was der Kollege “der Pfälzer” schreibt. Im Grundsatz kann die Leitstelle zwar auch ersatzweise für ein Fahrzeug den Status 4 eintragen. Allerdings – und dies ist wichtig bei evtl. Rechtsfragen/Folgen – : Das Einsatzleitsystem vermerkt unwiderruflich, “wer” den Status 4 (und auch andere Statusmeldungen) tätigt. Somit würde im “Falle des Falles” sehr schnell und irrtumsfrei festgestellt, dass nicht das Fahrzeug den Status getätigt hat, sondern die Leitstelle. Letzteres sollten Disponenten insbesondere beim Status 4 tunlichst unterlassen !! Zumal es – wie eben beschrieben – belegbar ist, wer ihn tätigte.

    Dem Kollegen “Hanseretter” sei noch auf den Weg gegeben, dass seine Ansicht über das FMS in der Tat “völlig daneben” ist. Ohne FMS lässt sich seit Jahrzehnten schon insbesondere ein Rettungsdienst nicht ordentlich durchführen und es käme dann – wie vor 30 – 40 Jahren – wieder zu handschriftlichen Eintragungen im Einsatzjournaldurch die Leitstellendisponenten. Herr “Hanseretter” soll darüber hinaus mal ausrechnen, wie viele verbale Funksprüche pro Einsatz / pro Fahrzeug bei z.B. 30 oder 40 sich im Dienst befindlichen Fahrzeugen getätigt werden müssten, um alleine nur die Statusmeldungen 3 bis 8 und 1 bis 2 verbal zu melden, also mittels Funksprüchen mitzuteilen. Es sind alleine mehrere hundert, die neben allen anderen Funksprüchen den Sprechfunkverkehr regelrecht lahm legen würden.
    Wer da – wie Herr “Hanseretter” – von “unlogisch” und sogar “bekloppt” schreibt,hat irgendwie in der Schule und !! im Beruf nicht aufgepasst, um es gelinde auszudrücken ! Mein Anstand verbietet, mich etwas ärger auszudrücken !!
    Ich habe darüber hinaus an der Entwicklung des FMS-Systems anfangs der 80er Jahre massgeblich mitgewirkt; auch an der Technik; es war damals und ist es heute noch – die einzig richtige, unverfälschbare Möglichkeit der Einsatzdokumentation sowie der absoluten Entlastung des Sprechfunkverkehrs. Beispiel: wenn ein KTW oder RTW bei Einsatzbeginn schon weiß, wohin der Patient mit Status 7 zu bringen ist, so kann dieses Fahrzeug – ohne nur ein einziges Wort gesprochen zu haben – den Einsatz “still” und nur mittels FMS durchführen.

    Zuletzt noch mal die Information : Es gibt keinen !! Plural für das Wort “Status” . Das heißt ganz einfach, dass der einzelne Status eben “Status” heißt und die Mehrzahl von Status” heisst auch nur Status. (“Stati, Statusse” ,etc.) sind falsch !

    Nette Grüße
    Alexander Becht

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  9. Zu Alexander Becht

    Lesen Sie bitte Richtig! Ich kritisiere die Reihenfolge, nicht das FMS-System!
    Wenn Sie das richtig verstanden hätten, hätten Sie eine Menge negative Energie gespart.
    Wenn Sie tatsächlich daran mitentwickelt haben, erklären Sie mir mal die Ursache der DIN-Status-Abfolge! Warum wird plötzlich von 4 auf 7 gesprungen? Warum sind Sprechwunsch und außer Dienst mittendrin?
    So jetzt erwarte ich mal vernünftige Antworten, wenn Sie schon genug Zeit haben, was zu kritisieren, was gar nicht da steht!

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  10. Ich bin übrigens seit Ende der 80er im Rettungsdienst und mit FMS aufgewachsen. Allerdings mit einer sinnvollen Reihenfolge der Status mit langem “u”. Die “9” als letzter Status war da “Außer Dienst”! Vollkommen logisch!

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  11. Plural von ‘Status’:
    Das Wort wird nach der sog. U-Deklination dekliniert. Daher ist der Plural ebenfalls Status mit einem lang gesprochenen U – also etwa ‘Statuuus’. 😉

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  12. Stati sagt der Vati 😉

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