Baden-Württemberg: DRK und AOK fordern mehr Kompetenzen

Stuttgart (rd_de) – Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die AOK in Baden-Württemberg fordern in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, mehr Kompetenzen für die Notfallsanitäter. Dies teilte die beiden DRK-Landesverbände Baden-Württemberg am Donnerstag (17.08.2017) in einer Pressemitteilung mit. 

Im September 2017 werden in Baden-Württemberg die ersten 85 Notfallsanitäter ihre dreijährige Ausbildung abschließen und ihren Dienst in den Hilfsorganisationen beginnen. “Einiges, was sie in den drei Jahren gelernt haben, dürfen sie jedoch nicht in die Tat umsetzen”, heißt es der Pressemitteilung.  

Anzeige

Grund hierfür seien unzureichende bundesgesetzliche Vorgaben. Eine Ursache hierfür sei im Heilpraktikergesetz zu finden – einem Bundesgesetz. Für Dr. Menz ist klar: „Der Bundesgesetzgeber muss schnellstmöglich die Rahmenbedingungen schaffen, damit das Notfallsanitätergesetz nicht ins Leere läuft.“ Darüber hinaus ermögliche der größere Handlungsspielraum der Notfallsanitäter eine Entlastung des Notarztsystems.

(18.08.2017; Symbolfoto: M. Brändli)

Immer dabei: Mit unserem AboPlus können Sie das Rettungs-Magazin klassisch als Heft und jederzeit als digitales ePaper zum Beispiel auf einem Tablet lesen.

 
 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hat Baden-Württemberg es nicht versäumt, den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im revidierten Rettungsdienstgesetz zu implementieren? Das rächt sich nun!

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Vorsicht mit dem Heilpraktikergesetz.
    Laut Aussage diverser Juristen an RD-Schulen muss der NFS ohnehin alles tun was er erlernt hat und dies nach aktuellem med. Standart.
    D.h. ÄLRDS erlauben aber verbieten nix bzw. das Verbot ist hinfällig.
    Solange er keine Heilkunde anwendet sondern einen Rettungsversuch ist er vor Haftung (Zivil- wie Strafrechtlich) sicher.
    Sicher ist nur der Ärger mit dem ÄLRD und ggf. dem Arbeitgeber

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert