Bundesrat beschließt höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Berlin – Der Bundesrat hat heute (22.09.2017) zugunsten höherer Bußgeld-Sätze für das Nichtbilden einer Rettungsgasse abgestimmt. Künftig müssen Rettungsgassen-Blockierer bis zu 320 Euro zahlen. Auch ein einmonatiges Fahrverbot ist möglich.

Die Bundesregierung hatte den Antrag zur Erhöhung der Bußgelder bereits im Juli 2017 eingebracht. Damals zog die Regierung diesen ersten Entwurf jedoch kurzfristig zurück. Die Behinderung von Rettungskräften müsse noch schärfer geahndet werden, begründete das Verkehrsministerium damals diese Entscheidung. Die Bundesregierung hatte daraufhin einen neuen Entwurf mit höheren Strafsätzen aufgesetzt.

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Der Bundesrat stimmte heute Mittag mehrheitlich für den entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung. Nach dem neuen Beschluss müssen Pkw-Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Die Änderungen sollen zeitnah in Kraft treten.

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Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius begrüßte die Entscheidung über höhere Strafen für das Nichtbeachten der Rettungsgasse. Zeitgleich betonte er, dass aber auch noch höhere Strafen von bis zu 500 Euro vorstellbar gewesen wären. Als Beispiel für höhere Bußgeld-Sätze nennt er Österreich, wo das Nichtbilden der Rettungsgasse sogar bis zu 2.000 Euro kosten kann.

Außerdem würden Bußgelderhöhungen alleine nicht ausreichen. Auch Maßnahmen zur Prävention, wie großangelegte Kampagnen, seien wichtig. Denn häufig würden Pkw-Fahrer gar nicht wissen, wie eine Rettungsgasse richtig zu bilden ist.  

Hier geht es zu den dazugehörigen Drucksachen. 

(22.09.2017; Symbolfoto: Pixabay)

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