Wissenswertes zur Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für den Rettungsdienst

Bremen (rd_de) – Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen, EU-weit gültigen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) angewandt werden. Die neuen Regelungen bedeuten auch für Hilfsorganisationen und Rettungsdienstbetreiber Änderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten.

In einem kurzen eDossier haben wir wichtige Punkte zur DS-GVO exemplarisch für Sie zusammengefasst. Rechtsanwalt Bernd Spengler zeigt anhand von Beispielen, wie sich die neue Datenschutzgrundverordnung auf die Arbeit von Hilfsorganisationen bzw. Rettungsdiensten auswirkt. Im Mittelpunkt stehen dabei innerbetriebliche Aspekte wie der Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterdaten.

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Das eDossier zur DS-GVO können Sie hier herunterladen.

(29.05.2018; Symbolfoto: momius/fotolia.com) [5412]

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