Rettungsdienst behindert: 23-jähriger Mann zu 1.800 Euro Strafe verurteilt
Bremen (rd_de) – Ein Gericht in Berlin verurteilte einen 23-jährigen Mann Medienberichten zur Folge am Dienstag (28.08.2018) zu 1.800 Euro Strafe. Dieser hatte im vergangenen Jahr den Spiegel eines Rettungswagens abgeschlagen und den Einsatz des Rettungsdienstes behindert.
Bei einem Einsatz im November 2017, bei dem ein Kind in einer Kindertagesstätte wiederbelebt werden musste, behinderte ein Rettungswagen das Auto des Verurteilten. Wütend verlangte er damals von den Rettungsdienstmitarbeitern, das Fahrzeug zur Seite zu fahren. Da sie seinem Wunsch nicht nachkamen, ließ er seine Wut an dem Spiegel aus.
Das Gericht sah im Handeln des Mannes reinen Egoismus und verhing nun wegen Behinderung hilfeleistender Personen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Da er bereits zwei frühere Verurteilungen aufwies, verfügte das Gericht außerdem eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung.
(28.08.2018; Symbolfoto: M. Brändli)
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