Gafferin filmt Kind nach Unfall
(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Nürnberg (ots) – Die Polizei hat in Nürnberg am Mittwoch (15.07.2020) eine 59-jährige Frau zur Verantwortung gezogen, nachdem sie an einer Unfallstelle ein verletztes Kind filmte.
Der Unfall ereignete sich gegen 19:00 Uhr. Ein 18-Jähriger fuhr mit seinem Fahrrad und transportierte dabei seinen 10-jährigen Cousin auf dem Oberrohr des Rades. Bei einem Bremsvorgang geriet das Kind mit einem Fuß in die Speichen des Vorderrads. Dabei wurde der Fuß derart eingeklemmt, dass er von Feuerwehr und Rettungsdienst befreit werden musste.
Der Streifenbesatzung, die den Unfall aufnahm, fiel im Verlauf der Rettungsmaßnahmen eine 59-jährige Passantin auf, die den weinenden Jungen während des Rettungseinsatzes mit ihrem Mobiltelefon filmte. Die Polizisten forderten die Frau auf, dies unverzüglich zu unterlassen. Sie stellten das Handy als Beweis- und Tatmittel sicher. Außerdem erwartet die Passantin strafrechtliche Konsequenzen.
Der Rettungsdienst brachte den 10-jährigen Jungen mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wurde.
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Rettungsdienst
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Handy-Gafferin :
Es fällt sehr schwer !! für das Handeln dieser 59-jährigen Frau die richtigen Worte zu finden , ohne das “unter dem Gürtel“-Sprachvokabular nutzen zu wollen! Noch ärger aber ist es, dass es trotz Strafverschärfung maximal zu einer Verwarnung oder einer mickrigen Geldstrafe kommen wird , soweit sie “Ersttäterin“ ist. Obwohl mindestens eine mehrmonatige Haftstrafe (ohne Bewährung !!) die einzig richtige Sanktion ist !
Wir erleben es täglich an unseren Einsatzstellen und immer wieder kommen solche widerlichen Straftäter (trotz der schon genannten, zwischenzeitlichen Strafverschärfungen) mit geradezu lächerlichen Urteilen weg. Ein findiger “Winkeladvokat“ verhilft dann nicht selten sogar zu Einstellungen solcher Verfahren.
“Per aspera ad Astra“ ….
Alexander Becht
Guten Tag,
Ich stelle mich Ihren niedergeschrieben Gedanke vollkommen identisch. sowas ist nicht nur zum ko…..en, neine es sollte für eine 59jährige Verkerkehrsteilnehmerin doch eigentlich in ihren Gedanken vom Verstand her klar sein sowas nicht zu starten. auch wenn sie von allen guten Geistern verlassen war muß doch eigentlich noch irgendwo im Gehirn eine Ecke da sein die ihr solch ein Verhalten nicht gestattet. wenn sie jetzt bei ihrer Vernehmung erklären würde das sie nichts dafür könne wird ganz schnell die Justizia zuschlagen. Dann müsste sie auch zum ganzen Prassel auch noch ein MPU Gutachten vorlegen. Dann wäre letztendlich die Frage nach hinten offen das der begehrte Fürerschein mal so ganz fix für eine gute weile bei der Behörde im Tresor schlafen gelegt wird. Der Herr Staatsanwalt solte dazu die zeitliche Begrenzung einfach mal nach oben offen lassen. Sollte die feine Dame anfangen zu kritisieren dürfte Herr Staatsanwalt bei jedem Aufmucken eine Woche dranhängen. Und das so lange bis sie Ihr Verhalten in sich selbst Revue passieren lässt und sie ehrlich und glaubhaft ihr Verhalten bereuen tut..
Ich selbt stehe zur Zeit als ehemaliger Rettungsassistent mit der Frau Richterin im Clinch.. Ich habe mit dem Hausnotrufdienst Fahrzeig bei einer Einsatzfahrt auf der Autobahn ein Überschreitung der Geschwindigkeit um 31km .An dieser Stelle ist 100km max. Mein Fahrzeug ist zwar als solches Erkennbar aber die Johanniter bekommen in meinem Stadt und Landkreis keine Genehmigung der Sonderrechte. In der Stadt Bad Kreuznacht wird dem gleichen Fahrzeug Sonderrechte erteilt. Sie Begründen das mit sehr weiten Anfahrten zu dem Klientel. Die habe ich selbstverständlich auch. Jetzt erwarte ich im August mit bangen Gefühlem die hauptverhandlung.Sollte ich ein Fahrverbot bekommen ist meine Ehrenamtlichkeit gefärdet.