(Bild: Greg Rosenke/unsplash.com)München (pm) – Jedes Jahr erleiden etwa 7.500 Kinder so schwere Brandverletzungen, dass sie in Kliniken stationär behandelt werden müssen. Die Weihnachtsfeiertage sind in dieser Hinsicht besonders gefährlich für Kinder. Die Stiftung Kindergesundheit gibt Tipps zur Vorbeugung und Behandlung von Verbrennungen.
Der besonderen Faszination des Kerzenlichts können sich nur wenige Erwachsene entziehen – Kinder erliegen ihr ganz und gar. Ihre Begeisterung für alles, was brennt, bürdet den Eltern gerade in der Zeit von Advent und Weihnachten eine besondere Verantwortung auf, betont die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Stellungnahme: Sie müssen ihrem Kind einerseits den vorsichtigen Umgang mit dem offenen Feuer beibringen, andererseits müssen sie aber Vorkehrungen treffen, um Schlimmes zu verhüten.
„Die besinnlichen Tage des Advents mit ihrer stimmungsvollen Atmosphäre und dem warmen Licht der Kerzen haben für Kinder auch heute noch nichts von ihrer Faszination verloren“, sagt Professor Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit. „Leider verwandelt sich die Idylle nur zu oft in eine brandheiße Gefahr: Verbrennungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter und leider auch zu den gefährlichsten. Jedes Jahr erleiden etwa 7.500 Kinder so schwere Brandverletzungen, dass sie in Kliniken stationär behandelt werden müssen. In der Weihnachtszeit ist die Gefahr besonders hoch. Deshalb ist es besonders wichtig, dass alle Kinder frühzeitig lernen: Mit Feuer spielt man nicht, denn Feuer ist gefährlich“.
Es ist erfahrungsgemäß nur wenig sinnvoll, Kindern jeden Umgang mit dem Feuer zu verbieten, betont die Stiftung Kindergesundheit. Im Gegenteil: Der Reiz des Verbotenen steigert nur noch den Wunsch zu zündeln. Besser ist es, wenn schon kleine Kinder unter genauer Anleitung der Eltern lernen, wie man ein Streichholz oder ein Feuerzeug richtig anzündet (nämlich im richtigen Abstand vom Körper) und wie man mit einer Kerze umgeht.
Maßnahmen zur Verhütung von Brandunfällen
Um eines freilich kommen die Eltern nicht herum: Sie müssen ihrem Kind von Anfang an einschärfen, dass es nur dann Feuer anzünden darf, wenn Erwachsene dabei sind. Allein mit Streichhölzern oder Kerzen zu hantieren ist strengstens verboten. Damit diese Empfehlung auch eingehalten wird, sollte man Kinder niemals mit brennenden Kerzen alleinlassen, unterstreicht die Stiftung Kindergesundheit. Aber auch die Kerzen selbst sollten nie unbeobachtet bleiben: Schon eine leichte Zugluft kann genügen, um Adventskranz, Gardinen, Tapeten oder den Christbaum in Flammen aufgehen zu lassen.
Besonders häufig brennen Adventskränze und Christbäume, wenn die Tannennadeln schon ausgetrocknet sind. Wenn irgendwo „ein Lichtlein brennt“, sollte ein Feuerlöscher oder wenigstens ein Eimer mit Wasser oder Sand stets griffbereit sein. Adventskränze und Weihnachtsbäume sollten nicht in der Nähe von Heizkörpern aufgehängt oder aufgestellt werden. Der Abstand zu Vorhängen und anderen brennbaren Textilien muss groß genug sein.
Und wenn doch etwas passiert ist
Eine wichtige Faustregel für die Behandlung von Verbrennungen und Verbrühungen lautete früher: Die verbrannte Stelle mindestens zehn Minuten lang unter fließendes kaltes Wasser halten, um ein „Nachbrennen“ zu verhindern. Diese Regel lernten Autofahrer in ihrem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein, so steht es vielleicht noch in manchen Ratgebern für Laien und Fachpersonal.
Heute heißt es aber: Bloß nicht zu viel kühlen! Es besteht sonst die Gefahr einer Unterkühlung, die für das Brandopfer sogar lebensgefährlich werden kann, warnen Experten.
An der aktuellen, unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie erstellten „Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter“ haben Vertreter von 13 Fachgesellschaften und Verbänden mitgearbeitet. Die Experten sind sich einig: Die Behandlung der verbrannten Stelle mit Wasser ist lediglich bei kleinflächigen Verbrennungen und nur für kurze Zeit von Nutzen, um die akuten Schmerzen zu lindern. Als Vergleichsgröße für kleinflächige Verbrennungen gilt die Handfläche des Betroffenen.
Das Wasser sollte nur handwarm und nicht kalt und schon gar nicht eiskalt sein. Eine zu lange und übermäßige Kaltwasserbehandlung führt zu einer zu starken Auskühlung.
Bei kleinen Kindern ist Kühlung tabu!
Selbst dieses Zugeständnis an die bisher gültige Praxis gilt nur für Erwachsene und größere Kinder. Bei kleinen Kindern, Babys oder Neugeborenen ist Kühlung generell tabu! Auch wenn Bereiche am Körperstamm oder am Kopf betroffen sind, muss auf eine Kühlbehandlung ganz verzichtet werden, lautet die dringende Empfehlung der aktuellen Leitlinie.
Eine weitere Änderung der bisherigen Empfehlungen betrifft den Einsatz von kühlenden Gels oder Packungen, die sich in vielen häuslichen Verbandkästen finden und von Apotheken angeboten werden. „Verbrennungs-Gel-Kompressen und Kühlpacks bieten keine evidenzbasierten Vorteile“, urteilt die neue Leitlinie, „sie erhöhen möglicherweise das Risiko einer weiteren Senkung der Körpertemperatur“.
Finger weg von Omas Hausmitteln!
Die Auflage von feuchten Kompressen mit physiologischer Kochsalzlösung ist ausreichend. Trockene Verbände sind dagegen unbedingt zu vermeiden: Sie kleben und lassen sich nur unter Schmerzen wieder entfernen. Das Auftragen irgendwelcher alter „Hausmittel“ wie Butter, Öl, Honig oder Mehl sollte auf jeden Fall unterbleiben, ergänzt die Stiftung Kindergesundheit. Solche Stoffe vermindern den Sauerstoffzutritt zum geschädigten Gewebe und dienen überdies als Nährboden für Keime. Das vergrößert die Infektionsgefahr.
„Je jünger das Kind, um so eher gehört es bei einem Brandunfall ins Krankenhaus“, betont Professor Dr. Berthold Koletzko: „Sind die Verbrennungen schwer, sollte es in einer auf Verbrennungen spezialisierten Kinderklinik oder in einem Verbrennungszentrum behandelt werden“. Bis zum Eintreffen des Notarztes muss das Kind vor Auskühlung geschützt werden, zum Beispiel mit einer wärmenden Decke und durch warme Raumtemperatur. Das Warmhalten ist auch während des Transports unabdingbar.
Wie schwer ist die Verbrennung?
• Verbrennungen und Verbrühungen ersten Grades betreffen nur die obersten Hautschichten. Die Haut ist gerötet, schmerzhaft, berührungsempfindlich oder geschwollen. Es gibt keine Blasen.
• Verbrennungen zweiten Grades erfassen auch tiefere Hautschichten. Es kommt zur Blasenbildung und einer Verschorfung der Oberfläche.
• Bei Verbrennungen dritten Grades ist die Wundfläche weißgrau oder mit einem bräunlich schwarzen Verbrennungsschorf überzogen. Manche Hautstellen sind regelrecht verkohlt.
Langwierige Folgen für Körper und Seele
Brandunfälle im Kindesalter sind enorm stressige und schmerzhafte Ereignisse mit oft langwierigen Folgen für Körper und Seele. Kinder, die einen Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall erlitten haben, benötigen intensive schmerzstillende Maßnahmen, um lang dauernde psychische Spätfolgen des traumatischen Erlebnisses möglichst zu verhindern.
Die oft unabwendbare Narbenbildung kann eine lebenslange Stigmatisierung des betroffenen Kindes verursachen und oft wiederholte Korrekturoperationen bis in das Erwachsenenalter nach sich ziehen. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit der an der Betreuung beteiligten Fachleute, betont die Stiftung Kindergesundheit. Deshalb sollte die Behandlung von brandverletzten Kindern und die Betreuung ihrer Eltern interdisziplinär durch ein Team aus Kinderchirurgen, Kinder- und Jugendärzten und Pflegenden in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Orthopädietechnikern und Psychologen erfolgen.
Ausführliche Informationen zum Thema Brandunfälle bietet im Internet die „Elterninitiative brandverletzte Kinder“ auf der Seite www.paulinchen.de.