Bayern stärkt Ehrenamt im Rettungsdienst

(Bild: Jonas Pröschel/BRK)München (IN BY/BRK) – Vergangenen Mittwoch (08.12.2021) wurde im Bayerischen Landtag die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes in erster Lesung behandelt. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) begrüßt diese Novelle ausdrücklich.

“Der für das kommende Jahr geplante Start des Telenotarztes sowie der Aufbau eines medizinischen Registers zur Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten sind damit auf einem guten Weg”, betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

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Laut Herrmann sind die Änderungen von herausragender Bedeutung für die Zukunft des Bayerischen Rettungsdienstes. Es sei daher wichtig, schnellstmöglich die rechtlichen Grundlagen für die Digitalprojekte Telenotarzt und Notfallregister zu schaffen. “Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen”, so der Minister.

Gelöst ist mit dem Gesetzentwurf auch die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Der EuGH hatte entschieden, dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. “Wir haben hier insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert. Wir wollen ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften unterstützen”, betonte Herrmann.

BRK sieht “Riesenschritt nach vorne”

„Der Gesetzesentwurf ist ein Riesenschritt nach vorne. Die Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Vergaberecht ist ein wichtiges Signal“, so der amtierende BRK-Präsident Theo Zellner. „Unsere Kernforderungen haben im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden und sind im Sinne eines fortschrittlichen und modernen Rettungsdienstes in den Gesetzesentwurf eingeflossen.“

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Rettungsdienst als Teil der gesundheitlichen Gefahrenabwehr gesehen und die Bereichsausnahme im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendung kommt. Darüber hinaus seien die Sicherung der Einbindung und Vernetzung des Ehrenamts, die Einführung des Telenotarztes und des Notfallregisters wichtige Schritte in Richtung eines noch moderneren Rettungsdienstes, heißt es in einer Mitteilung des BRK.

Abschließend zeigt sich Theo Zellner zufrieden: „Es freut mich, dass sich auch dieses Thema auf der Zielgeraden befindet und noch in meiner Amtszeit zum Abschluss kommt.“

Im Rahmen der 40. Landesversammlung wurde Angelika Schorer zur neuen Präsidentin und damit zur Nachfolgerin von Theo Zellner gewählt. Dr. Florian Meier wurde zum Landesarzt und Hans-Frieder Bauer zum Landesschatzmeister des Bayerischen Roten Kreuzes gewählt. Als erste Vizepräsidentin wurde die amtierende Vizepräsidentin Brigitte Meyer in ihrem Amt bestätigt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Andreas Krahl gewählt.

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