Passantin wollte Rettungswagen umparken
(Bild: (Symbol) Golda Falk/pixabay.com)Karlsruhe (ots) – Zu einem dreisten Vorfall kam es am Montagnachmittag (13.12.2021) im Karlsruher Stadtteil Daxlanden. Hier soll eine Frau zwischen 16:10 und 17:10 Uhr versucht haben, einen auf der Straße stehenden Rettungswagen (RTW) umzuparken.
Nach Angaben der Polizei befand sich die RTW-Besatzung aufgrund eines medizinischen Notfalls mit einer Patientin im Innenraum des Fahrzeugs. Die Besatzung bemerkte während ihres Einsatzes ein Ruckeln. Beim Nachschauen in die Fahrerkabine stellten die Helfer eine Frau fest, die offensichtlich auf der Suche nach dem Fahrzeugschlüssel des RTW war.
Die RTW-Besatzung erkundigte sich danach, was die Unbekannte in der Fahrerkabine vorhätte, und verwies auf den laufenden Notfalleinsatz im Behandlungsraum des Rettungsfahrzeugs. Die Frau äußerte daraufhin lautstark ihren Unmut über das Parkverhalten der RTW-Besatzung. Da ein Durchkommen mit ihrem Fahrzeug nicht möglich sei, wolle sie das Rettungsfahrzeug selbst umparken. Der Einsatz sei ihr egal; sie hätte es eilig, soll sie laut Polizei erwidert haben.
Zeitgleich versuchten fünf bis zehn Passanten auf der Straße, die Frau lautstark von ihrem Vorhaben abzubringen. Tatsächlich ließ sie die Rettungskräfte stehen und ging schimpfend zu ihrem Fahrzeug zurück. Ihr anschließender erneuter Versuch, an dem Rettungswagen vorbeizufahren, misslang. Sie musste so lange warten, bis die Erstversorgung abgeschlossen war und der Rettungswagen mit dem Notfallpatienten an Bord Richtung Krankenhaus abfuhr.
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Passantin wollte Rettungswagen umparken
Wie oft schon wurde diese Thematik Gegenstand im “rettungsdienst.de” und in den Tageszeitungen und TV. Mehrfach kam es schon vor, dass es nicht nur bei Versuchen blieb, Rettungsfahrzeuge (auch kleinere Fahrzeuge der Feuerwehr) “umzuparken” ; vielmehr gelang dies einigen “eiligen” Privatkraftfahrern sogar.
Dass allein das Vorhaben eines anderen Verkehrsteilnehmers, ein Einsatzfahrzeug “umparken” zu wollen, bloß weil er es eilig hat, zeugt vom Geist dieser Menschen; könnte er oder sein Kind z.B. im Patientenraum liegen. Nur schon die Planung, der Verkehrsteilnhemerin, das Einsatzmittel umstellen zu wollen ist sträflich…..außer Frage.
Warum jedoch alle diese Einsatzfahrzeuge nicht serienmäßig mit der elektronischen Wegfahrhinderung ausgestattet sind (sie kostet so ca. € 200,00) , ist nicht nachvollziehbar ! Zumal die Kosten in die Bezuschussung solcher Beschaffungen immer integriert sind ! Diese kleine “Wunderelektronik” (die sich auch nachträglich nachrüsten lässt) , lässt es zu, dass trotz Herausziehen des Zündschlüssel (oder der Startautomatik) der Motor weiterläuft, aber schon beim geringsten Betätigen des Kupplungs-und/oder Bremspedals oder beim Versuch die Handbremse zu lösen, sofort den laufenden Motor abgeschaltet und nicht mehr zu starten ist (solange die Einsatzkräfte hoffentlich zuvor den Zündschlüssel oder die Startautomatik abgezogen haben).
Hunderte Fahrzeuge verfügen über diese sinnvolle Zusatzelektronik und bei einem Beschaffungswert von zwischen € 100.000 oder 150.000 oder mehr fallen solche € 180,00 bis € 200,00 sicherlich nicht in´s Gewicht.
Letztlich ist es – trotz Lebensgefahr und Notfall – unzulässig, unberechtigten Dritten die Möglichkeit zu geben , ein Einsatzmittel – wenn auch widerrechtlich – wegzufahren zu können.
Alexander Becht