Gericht verhängt „Denkzettel“ für Autofahrer

(Bild: pixabay.com)Hamm (rd_de) – Zu einem viermonatigen Fahrverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 7.150 Euro wurde ein Autofahrer vom Oberlandesgericht Hamm verurteilt, weil er einen Rettungseinsatz behindert hatte.

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm bestätigte damit am 10. März 2022 das Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren.

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Vorausgegangen war am 24. September 2019 der Alleinunfall einer älteren Radfahrerin in Ibbenbüren. Die Frau zog sich eine stark blutende Kopfverletzung zu. Ein Ersthelfer stellte sein Fahrzeug auf der Fahrbahn ab; die kurz danach eintreffende Polizei parkte ihren Streifenwagen schräg gegenüber. Durch die verbliebene Lücke konnte der Verkehr einspurig langsam passieren.

Der Angeklagte näherte sich der Unfallstelle mit seinem Wagen kurz vor dem ihm mit Blaulicht und Signalhorn entgegenkommenden Rettungswagen. Obwohl der Angeklagte die am Boden liegende Radfahrerin und den nahenden Rettungswagen sah, hielt er neben dem auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug des Ersthelfers an und beschimpfte diesen. Für den Rettungswagen war damit der Weg zur Unfallstelle versperrt. Erst nach mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei fuhr der Angeklagte ein Stück weiter. Vor dem anfahrenden Rettungswagen öffnete der Mann allerdings seine Fahrertür, sodass der Rettungswagen erneut stoppen musste. Erst als die Besatzung das Signalhorn wieder einschaltete, gab der Autofahrer den Weg frei. Das OLG geht davon aus, dass sich durch das Verhalten des Angeklagten die Versorgung der Patienten insgesamt um mindestens eine Minute verzögerte.

Das Gericht sieht in dem Verhalten des Angeklagten eine Straftat (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte), wobei die Rettungskräfte Vollstreckungsbeamten gleichgestellt wurden. Zudem sei es zu einer Beleidigung gegenüber dem Ersthelfer und einer falschen Verdächtigung der Polizeibeamten gekommen. Das Fahrverbot beruht auf der Tatsache, dass der Autofahrer sein Fahrzeug in schwerwiegender Weise im Straßenverkehr missbraucht hätte. Das Fahrverbot sei daher ein „zusätzlicher Denkzettel“.

(Beschluss des OLG Hamm, Az.: III-4 RVs 2/22)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Man kann nur hoffen, dass die Verwaltungsbehörde, die ja vom Gericht auch informiert wird, den Beschuldigten zur MPU vorläd und ggfls. die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg ganz entzieht.

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  2. Richtig so. Müsste noch härter bestraft werden

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