AOK: Notfallrettung gehört ins SGB V
(Bild: AOK Bilderservice)Berlin (ots) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag angekündigt, dass die Regierungskommission zur Krankenhausreform als eines der ersten Themen die Notfallversorgung bearbeiten wolle. Das begrüßt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
Es sei an der Zeit, die unterschiedliche Organisation und Finanzierung von Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen und Notaufnahmen der Krankenhäuser endlich zu überwinden, so Dr. Carola Reimann. Dazu brauche es ein integriertes System, in dem die Patientinnen und Patienten eine zentrale Anlaufstelle haben und sich leicht orientieren können. „In der derzeitigen öffentlichen Debatte werden jedoch vorwiegend Maßnahmen vorgeschlagen, die die sektorale Trennung im Kern unberührt lassen“, kritisiert Reimann.
Der richtige Weg, um den Patienten eine Notfallversorgung aus einer Hand zu ermöglichen, sei aus Sicht der AOK die Bündelung in Integrierten Notfallzentren, die von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten gemeinsam betrieben werden sollten.
„Wichtig ist, dass auch bei den Notfällen die Qualität der Versorgung stärker in den Fokus genommen wird“, fordert Reimann. „Patientinnen und Patienten sollten nicht in die am schnellsten erreichbare Klinik gebracht werden, sondern in ein Krankenhaus mit adäquater Ausstattung für ihren Behandlungsbedarf – auch über Ländergrenzen hinweg.“ Daher solle zur Reform auch gehören, dass die medizinische Notfallrettung ein eigenständiger Leistungsbereich im Fünften Sozialgesetzbuch werde. Auf Basis dieser Verankerung im SGB V könnten bundesweit geltende Standards und eine einheitliche Qualitätssicherung entwickelt werden.
Schlagwörter:
Rettungsdienst
Das könnte dich auch interessieren
„Patientinnen und Patienten sollten nicht in die am schnellsten erreichbare Klinik gebracht werden, sondern in ein Krankenhaus mit adäquater Ausstattung für ihren Behandlungsbedarf”
Das gibts ja schon und wird seit vielen Jahren praktiziert. Was wirklich notwendig wäre -und das sage ich als Angehöriger des Rettungsdienstes- wäre eine konsequente Entlastung desselben von überflüssigen Einsätzen, indem
a) niedergelassene Ärzte, die Ärzte der Notaufnahmen und des kassenärztlichen Notdienstes in Bezug auf die Verordnung und Bescheinigung von Notfalltransporten in die Pflicht genommen werden. Zudem sollten sie von der Begründung einer Ablehnung durch ein einfaches Formular entlastet werden; damit sollte der Patient in die Pflicht genommen werden, eine Kostenerstattungspflicht im Streitfall selbst nachzuweisen. DAS ein Jahr konsequent praktiziert und die Einsatzzahlen fallen um ein Drittel !
b) die Patienten für Rettungseinsätze mit mindestens 30 – 40 Euro Eigenbeteiligung belastet werden (spürbar oberhalb der Kosten einer Taxifahrt).