RettAssG: Malteser haben „Bauchschmerzen“

Köln (rd.de) – Mit einem Brief an das Bundesministerium für Gesundheit sorgt das Generalsekretariat der Malteser derzeit in Fachkreisen für Gesprächsstoff. In dem Schreiben vom 3. Februar 2009 stellt die Hilfsorganisation einige Diskussionspunkte in Frage, wie das aktuelle Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geändert werden sollte – Punkte, die bislang gemeinhin als nahezu beschlossen zwischen den Beteiligten galten. In dem Brief wird jetzt unter anderem aber hinterfragt, ob eine dreijährige Ausbildung für Rettungsassistenten tatsächlich erforderlich sei.

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Die Malteser, selbst an der geplanten Novellierung des bestehenden Gesetzes maßgeblich beteiligt, bemängeln zum Beispiel, dass „keine fundierte und belegbare Begründung erkennbar“ sei, warum die Ausbildung zum RA auf drei Jahre verlängert werden solle. Es gäbe nur pauschale Argumente, aber keine genaue Prüfungen derselben. Die Organisation warnt deshalb davor, eine Verlängerung „um jeden Preis“ durchsetzen zu wollen.

Gefordert wird weiterhin „eine stärkere Steuerung und Überwachung der Rettungsassistentenausbildung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder“. Dadurch soll eine bundesweite Harmonisierung sowohl der Qualität als auch Quantität der präklinischen Notfallversorgung in Deutschland sichergestellt werden.

Bemängelt wird zudem, dass die bisherigen Planungen zum „neuen“ RettAssG „keine Verbesserung der Rechtslage im beruflichen Alltag“ des Rettungsassistenten garantieren. Juristisch würde sich die Situation für den RA mit den geplanten Änderungen eher “verschlimmbessern“.

Als dritten, zentralen Kritikpunkt weisen die Malteser auf die nach wie vor ungeklärte Finanzierung der Ausbildung hin. Anfallende Kosten dürften „auf keinen Fall einseitig zu Lasten der Leistungserbringer … oder der Auszubildenden selbst gehen“. Stattdessen sei eine „attraktive Ausbildungsvergütung“ erforderlich, um das Berufsbild wettbewerbsfähig zu halten. Fehle ein schlüssiges Finanzierungskonzept, bestünde zudem die Gefahr, „dass die geplante Gesetzesnovelle im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren aus Gründen der ‚Nichtbezahlbarkeit’ gestoppt“ werde.

Gegenüber www.rettungsdienst.de weist der Malteser Hilfsdienst darauf hin, dass man nicht gegen eine dreijährige Rettungsassistentenausbildung sei. Eine Novellierung und Verlängerung auf drei Jahre „um jeden Preis“, bei der grundlegende Probleme und Missstände des jetzigen Systems nicht gelöst, verbessert oder „auf später“ vertagt würden, wäre allerdings eine nicht genutzte Chance und nicht Ziel führend.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Die in der Überschrift geäusserten “Bauchschmerzen” der Malteser sind durchaus berechtigt und nachvollziehbar. Eine pauschale Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre ohne konkrete Konzeption und Erweiterung der Ausbildungsinhalte halte ich für falsch. Auch die Frage der Finanzierung ist unbedingt zu klären, aber, um eine Vergleichbarkeit mit allen anderen Berufsgruppen zu erreichen, im Sinne des Auszubildenden. Es kann also nicht sein, dass dieser Beruf weiterhin durch den Schüler selbst finanziert werden muss. Ein Lösung hierzu wären vielleicht Ausbildungsverträge mit den jeweiligen Rettungszweckverbänden, da so die Kosten auf mehrere Schultern, sprich Organisationen, verteilt werden könnten.
    Auch juristisch muss es für den Anwender, also den RA, klar nachvollziehbare Rahmenkriterien geben, die eindeutig und ohne Zweifel auslegbar sind, und diese nennen sich Regelkompetenz. Aber die scheitert schliesslich immer wieder an den verstaubten Denkweisen der ewig Gestrigen aus der Ärztevertreterschaft…

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