DGRN sieht G-BA-Richtlinie zur Notfallversorgung kritisch

(Bild: Ralf Liebhold/Shutterstock)Lübeck (DGRN) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juli 2023 eine Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung veröffentlicht. Die Deutsche Gesellschaft für Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin (DGRN) sieht in dieser G-BA-Richtlinie eine kritische Verschlechterung der Notfallversorgung.

Die Richtlinie soll den Umgang mit Notfallpatientinnen und -patienten in den Zentralen Notaufnahmen von Notfallkliniken künftig neu regeln. Hintergrund ist die zunehmende Beanspruchung von Notfallkliniken durch Hilfesuchende mit akuten Erkrankungen und Verletzungen, die keine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erfordern.

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Bislang werden Notfallpatientinnen und -patienten, die sich als eigenständig oder durch den Rettungsdienst in Notfallkliniken mit der Notwendigkeit zur Notfallbehandlung vorstellen, in den Zentralen Notaufnahmen ganz überwiegend ärztlich untersucht und abschließend behandelt. Dies ist auch der Fall, wenn nach erfolgter Notfalldiagnostik keine stationäre Aufnahme im Krankenhaus erforderlich ist.

Zukünftig sollen gemäß der G-BA-Richtlinie Notfallpatientinnen und -patienten in Notfallkliniken, bei denen keine unmittelbare Lebensgefahr mit einer Notwendigkeit zur Notfallintervention innerhalb von maximal zehn Minuten besteht, in die Versorgungsstrukturen der ambulanten kassenärztlichen Medizin weitergeleitet werden. Auch für Notfälle werden bis zu 24 Stunden Verzögerung bis zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung als zumutbar erachtet.

Prof. Dr. Clemens Kill, Notfallmediziner aus Essen und 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin (DGRN), kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen: „Bislang werden Notfallpatientinnen und Notfallpatienten in Notfallklinken auch ohne unmittelbare Lebensgefahr je nach Dringlichkeit binnen 30 bis 90 Minuten ärztlich untersucht und behandelt. Ein erster Arztkontakt erst nach bis zu 24 Stunden wird Menschenleben kosten.“

Die DGRN warnt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich vor den daraus resultierenden Risiken für die Patientensicherheit.

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