Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche

(Bild: Bundesrat/Steffen Kugler)Berlin (BR) – Im Rahmen der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag (20.10.2023) beschlossen die Vertreter der 16 Bundesländer einen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz von Ehrenamtlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Auf Anregung von Bayern sollen Angriffe auf gemeinnütziges Engagement künftig schärfer geahndet werden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts wird jetzt in den Bundestag eingebracht.

Bei der Entscheidung, wie hoch eine Strafe im konkreten Fall ausfällt, sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.

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Zur Gruppe gemeinnützig tätiger Personen werden auch Angehörige der Feuerwehr und des Rettungs- bzw. Sanitätsdienstes gezählt. Diese Menschen würden immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art. Diese Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben – nicht nur im persönlichen Lebensbereich der konkret geschädigten Personen, sondern auch auf Belange des Gemeinwohls. Dies müsste im allgemeinen Strafzumessungsrecht berücksichtigt werden. Damit würde eine gesellschaftliche Wertschätzung ausgedrückt, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie nimmt dazu Stellung und legt den Entwurf anschließend dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

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