BAND fordert bundesweite Fortbildungspflicht für Notärzte
(Bild: de-nue-pic/Shutterstock)Berlin (BAND) – Bereits im April 2022 hatte sich die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) für die Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und -ärzte ausgesprochen. Ende November 2023 erneuerte die BAND diese Forderung in ihrem Statement an die Bundesärztekammer.
„Dies halten wir für geboten, da die prähospitale Notfallmedizin einerseits ein breites Feld abdeckt, in dem die Kolleginnen und Kollegen unter sehr anspruchsvollen Bedingungen ärztlich auf sich allein gestellt handeln müssen, und andererseits derjenige Bereich der Medizin als Ganzes ist, in dem die ärztliche Mitwirkung so sehr in Frage gestellt wird, wie in keinem anderen“, teilte die BAND mit.
Notärztinnen und Notärzte müssten daher durch kontinuierliche, idealerweise interprofessionelle notfallmedizinische Fortbildung ihre im Rettungsdienst erforderlichen Skills und Prozeduren auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik halten. Da dies insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung oftmals nur dann gehe, wenn es übergeordnet gefordert werde, sei eine besonders definierte Fortbildungspflicht erforderlich. „Die Haltung der Regierungskommission zum Notarztwesen in deren 9. Stellungnahme betont diese Notwendigkeit noch einmal besonders“, macht der Verband deutlich.
Inzwischen hätten einige Kammerbereiche bzw. Landesrettungsdienstgesetze und andere, für den Notarztdienst geltende Regelungen, eine solche Fortbildungspflicht übernommen und in Bezug auf ihren Umfang definiert. Als Beispiele nennt die BAND Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein. Hier seien zehn Fortbildungspunkte pro Jahr erforderlich.
„Leider sind die Rahmenbedingungen für die Anerkennung der jeweils geeigneten Veranstaltungen nicht deutlich und vor allem nicht einheitlich geregelt“, heißt es in einer Mitteilung der Vereinigung. „Eine Anerkennung geeigneter Fortbildungen außerhalb der genannten Länder obliegt der Einzelfallentscheidung der jeweiligen Ärztlichen Leitung Rettungsdienst. Dies ist aus Sicht der BAND nicht förderlich und muss überarbeitet werden.“
Die BAND schlägt vor, seitens der Bundesärztekammer eine Empfehlung für die Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht im Umfang von zehn Fortbildungspunkten pro Jahr auszusprechen. Als geeignet sollten dabei alle Veranstaltungen eingestuft werden, die
• Themen aus dem Musterkursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer behandeln
• online oder in Präsenz mit der Möglichkeit zur Interaktion mit den Referierenden erfolgen
• idealerweise einen interprofessionellen Ansatz – also eine gemeinsame Durchführung mit dem Rettungsfachpersonal – verfolgen und
• sofern sie als Teil eines medizinischen Fachkongresses durchgeführt werden, die vom Teilnehmenden individuell besuchten geeigneten Veranstaltungsanteile nach Art und Umfang gesondert ausweisen
Dabei sollten die Kammern, wie es laut BAND auch bei vielen anderen Fortbildungsveranstaltungen gängige Praxis sei, jeweils in einem anderen Kammerbereich erfolgte Zertifizierungen übernehmen.
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