Bundesärztekammer aktualisiert Notarztindikationskatalog

(Bild: Norman Krauss/Shutterstock)Berlin (BÄK) – Die Bundesärztekammer hat den Notarztindikationskatalog (NAIK) aktualisiert und umfassend überarbeitet. Er bildet bei Verwendung von strukturierten Notrufabfrageschemata die Grundlage für die Notarztalarmierung. Ziel ist es, ihn in das rettungsdienstliche Qualitätsmanagement zu integrieren.

„Die Menschen in Deutschland müssen darauf vertrauen können, dass sie in Notsituationen schnellstmöglich ärztliche Hilfe erhalten, wenn sie diese benötigen. Dazu leistet der Notarztindikationskatalog einen wichtigen Beitrag – gerade mit Blick auf den sich verschärfenden Ärztemangel“, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.

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Die Neufassung soll auch dabei helfen, die Zahl der Fehlalarmierungen von Notärztinnen und -ärzten zu reduzieren. Aktuell liegt diese bei rund 30 Prozent. Der bedarfsgerechte Einsatz von Notärztinnen und -ärzten sei unerlässlich zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Notfallversorgung, betonte Reinhardt. Darüber hinaus sei der NAIK ein wichtiger Beitrag der Ärzteschaft zur anstehenden Reform der Notfallversorgung, bei der auch die Strukturen und Prozesse im Rettungsdienst überdacht werden.

Der NAIK wurde auf Basis des Erkenntnisstands der medizinischen Wissenschaft und Technik überarbeitet, an die international etablierte „ABCDE“-Systematik angepasst und übersichtlicher gestaltet. Zudem berücksichtigt er aktuelle Ergebnisse einer Datenbankanalyse zu Unfallszenarien mit schweren Verletzungen.

Erarbeitet wurden die „Empfehlungen für einen Indikationskatalog für den Notarzteinsatz – Handreichung für Disponenten in Rettungsleitstellen und Notdienstzentralen“ unter Federführung von Professor Dr. Norbert Haas vom Arbeitskreis „Aktualisierung NAIK“ des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK.

„Zu beachten war“, unterstreicht Haas, „dass den einzelnen Indikationen des NAIK sowohl tradiertes, auch aus ethischen Gründen nicht (mehr) wissenschaftlich evaluierbares Wissen, als auch ärztliche Handlungskompetenzen und/oder medizinisch-wissenschaftliche Evidenzen zugrunde liegen. Daher haben wir in enger Abstimmung mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin ein konsensbasiertes Vorgehen zur Erarbeitung von Empfehlungen für einen aktualisierten NAIK bestimmt.“

Im Interesse der Verständlichkeit sowie der Verfahrenstransparenz seien auch „Ergänzende Erläuterungen“ formuliert worden, die die einzelnen Indikationen des NAIK sowie die zugrunde liegende Methodik und das Beratungsverfahren darlegen.

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