Celle: N-KTW soll Rettungswagen entlasten

(Bild: picture.factory/Shutterstock)Celle (CE) – Der Kreisausschuss des Landkreises Celle (NI) hat die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienstbereich beschlossen. Ziel des Plans ist es, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes sicherzustellen.

Die Fortschreibung des Bedarfsplans basiert auf einem Gutachten der Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH (Forplan). Es wurde bereits im vergangenen Jahr vorgestellt.

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Ein zentraler Punkt der Bedarfsermittlung ist die Eintreffzeit des ersten Rettungsmittels am Notfallort. Dieses soll in 95 Prozent der Einsätze in 15 Minuten am Einsatzort sein „Dies ist für uns besonders wichtig, denn wir wollen als Landkreis selbstverständlich alles dafür tun, dass wir im Notfall schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen. Daher freue ich mich sehr, dass wir die Rettungsmittelvorhaltung um 305 Wochenstunden erhöhen werden“, sagt Landrat Axel Flader. Um die Einhaltung der Hilfsfrist zu verbessern, werden mehr Rettungswagen (RTW) eingesetzt und zudem die Einsatzzeiten vieler RTW verlängert.

Insgesamt wurde eine Vorhaltung von 2.338 Wochenstunden für Rettungsmittel festgelegt, wovon 1.652 Stunden pro Woche auf RTW und 168 Stunden pro Woche auf das Notarzteinsatzfahrzeug entfallen.

Neu in diesem Bedarfsplan ist die Einführung eines Notfallkrankentransportwagens (N-KTW) an der Rettungswache Celle. Er soll künftig Einsätze übernehmen, die bisher von RTWs ohne Verwendung von Sonderrechten durchgeführt wurden. Der N-KTW wird tagsüber mit 84 Wochenstunden eingeplant. Für die reine Krankentransport-Vorhaltung stehen künftig 434 Wochenstunden zur Verfügung.

Die Umsetzung des neuen Bedarfsplans ist in Absprache mit den Beauftragten, dem DRK und den Johannitern, zum 1. Januar 2025 vorgesehen. „Die Beauftragten müssen dafür das nötige Personal in Eigenverantwortung bereitstellen. Dies wurde selbstverständlich im Vorwege abgestimmt“, sagt Ordnungsdezernent Frank Reimchen.

Der Bedarfsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wird, ist für die Leistungserbringer bindend und bildet die Grundlage für die Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern, wie dem Verband der Ersatzkassen (vdek), der IKK und der AOK.

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