DGAI und BDA fordern: Fachkunde „Rettungsdienst“ abschaffen

(Bild: Dr. Christian Hermanns/DGAI)Nürnberg (DGAI/BDA) – Um die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland auch künftig sicherzustellen, haben die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) ein Positionspapier vorgelegt. Darin sprechen sie sich für komplementäre Ergänzungen der in den jeweiligen Facharztweiterbildungen erworbenen Qualifikationen und die deutschlandweite Einführung der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ aus.

„Anästhesistinnen und Anästhesisten leisten aufgrund ihrer spezialisierten Fachkenntnisse einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität der notfallmedizinischen und katastrophenmedizinischen Versorgung im prähospitalen wie im stationären Bereich“, erklärt der Autorenkreis unter der Leitung von DGAI-Präsident, Professor Dr. Benedikt Pannen. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, sei jedoch eine Anpassung der Qualifikationen notwendig. Eine gezielte Betrachtung der vier Bereiche der Notfallmedizin – prähospitale Notfallmedizin, Zentrale Notaufnahme, Medical Emergency Teams und Krankenhausalarm- und -einsatzplanung – ermögliche eine bedarfsgerechte Weiterbildung.

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Um einen einheitlichen Qualifikationsstandard in der prähospitalen Notfallmedizin zu gewährleisten, setzen sich DGAI und BDA für eine Vereinheitlichung der Qualifizierungskriterien zur Notärztin bzw. zum Notarzt ein und fordern die flächendeckende Einführung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ sowie die gleichzeitige Abschaffung der Fachkunde „Rettungsdienst“. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen außerdem: die verpflichtende Teilnahme an NASIM25-Kursen, Einführung ergänzender und finanzierter Pflichtfortbildungen vor und nach dem Erwerb der Zusatzweiterbildung und der Ausbau telenotfallmedizinischer Strukturen.

DGAI und BDA fordern zudem eine stärkere Einbindung der Anästhesiologie in die Notfallversorgung in Zentralen Notaufnahmen durch Rotationskonzepte vor und nach Abschluss der Facharztweiterbildung. Dazu gehört die Anerkennung einer sechsmonatigen Rotation in die Zentrale Notaufnahme auch für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Anästhesiologie. Danach kann die zweijährige Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ in der Notaufnahme durch eine Rotation aus der Anästhesiologie realisiert werden.

Patienten aller Altersgruppen profitieren von der notfallmedizinischen Expertise der Anästhesisten, auch im Rahmen der Versorgung durch Medical Emergency Teams (METs). Da es bisher keine einheitlichen Qualifikationskriterien für das MET-Personal gibt, fordern DGAI und BDA die Etablierung einer Mindestqualifikation für die Teammitglieder und ein regelmäßiges Reanimationstraining.

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