Deutscher Rat für Wiederbelebung: HLW-Schulungen am Arbeitsplatz

(Bild: SORN340 Studio Images/Shutterstock)Köln (GRC) – Anlässlich der zurückliegenden „Woche für Wiederbelebung“ (16. – 20.09.2024) forderte der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) regelmäßige kurze Schulungen in Wiederbelebung am Arbeitsplatz.

Deutschlandweit erleiden jährlich mehr als 120.000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Davon überlebt bisher nur jeder Zehnte. Um diesen Wert zu verbessern, wären bereits kurze Schulungen in Prüfen – Rufen – Drücken ausreichend. Das GRC spricht von einem Umfang von 60 bis 90 Minuten, die zum Beispiel in einer aktiven Mittagspause stattfinden könnten. Denkbar sei auch, sie an jährliche Unterweisungen wie zum Brandschutz anzugliedern. In Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden sollte eine solche Schulung einmal im Jahr allen Mitarbeitenden angeboten werden.

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„Jede und jeder kann ein Leben retten. Wiederbeleben ist kinderleicht. Alles, was man dafür benötigt, sind zwei Hände”, erklärt Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC. Eine entsprechende Regelung im Arbeitsschutzgesetz wäre eine gute Ergänzung für das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG), in dem Bundesminister Lauterbach Regelungen zur Erhöhung der Laienreanimationsrate angekündigt hat.

Auch der „Aktionsplan Wiederbelebung“ fasst laut GRC konkrete Maßnahmen zusammen, unter anderem die Erhöhung der Laien-Reanimationsrate in Deutschland durch Wiederbelebungsunterricht in Schulen, und weist auch auf die Bedeutung einer regelmäßigen, niederschwelligen Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz hin. Auf der Homepage des GRC können Präsentationen und Lehrmaterialien dazu kostenfrei heruntergeladen werden.

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