Was wird aus den Reformplänen nach dem Ampel-Ende?

(Bild: SteffenTravel/Shutterstock)Berlin (rd_de) – Was wird nach dem Ende der Regierungskoalition aus der Krankenhausreform? Vergangene Woche fand noch eine Anhörung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) statt – ein zentraler Baustein der großangelegten Krankenhausreform.

Nach Medienberichten möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Reform trotz politischer Unsicherheiten wie geplant umsetzen. Sollte aber, wie einige Bundesländer angekündigt haben, ein Vermittlungsausschuss gebildet werden müssen, würde dies zu Verzögerungen führen. Am Ende könnte die Reform dann in Zusammenhang mit Neuwahlen zu Fall gebracht werden.

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Danach sah es vergangene Woche – vor dem offiziellen Ende der Ampel-Koalition – nicht aus. Gesundheitsexperten befürworteten eine effektivere Notfallversorgung, sahen die von der da noch amtierenden Koalition geplante Reform aber hinsichtlich des Rettungsdienstes teilweise kritisch.

So forderte der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) wie andere Verbände eine bessere Verzahnung von ambulantem Angebot, Rettungsdienst und stationärem Sektor. Für die Schnittstelle des Rettungsdienstes zu den Integrierten Notfallzentren (INZ)/Notfallaufnahmen müssten zeitliche Vorgaben zur Gestaltung der Übergabe geschaffen werden.

„Wir begrüßen den Vorstoß für gesetzgeberische Anpassungen beim Rettungsdienst zu sorgen. Der Vorschlag der Bundesregierung würden jedoch in einigen Bereichen zu einer Verschlechterung der Lage beitragen“, so DRK-Generalsekretär Christian Reuter, der das Tempo der Umsetzung monierte: „Man hat … den Eindruck, es besteht Torschlusspanik. Auch die Leistungserbringer, wie das DRK, und die Bundesländer als direkt Betroffene wurden bisher unzureichend einbezogen. Damit wird man der Relevanz des Rettungsdienstes nicht gerecht. Ganz abgesehen davon, hätte man die Reform der Notfallversorgung ganzheitlich angehen und stärker mit der Krankenhausreform zusammen denken müssen“, sagte Reuter.

„Die DGIIN fordert eine klarere Regelung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Es sollte in Zukunft möglich sein, fallabschließend vor Ort behandeln zu können, mit eigenständiger Vergütung, ohne dass der Patient ins Krankenhaus transportiert werden muss“, so Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Past Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Einheitliche Qualitätsvorgaben für den Rettungsdienst seien essenziell, um die Versorgungssicherheit zu verbessern und unnötige Folgebehandlungen zu vermeiden.

Die Malteser begrüßen den Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung im Grundsatz. „Notwendig ist aus Sicht der Malteser vor allem eine rasche und effektive Entlastung des Rettungsdienstes. Andernfalls bliebe das Reformvorhaben wirkungslos“, erklärte Michael Schäfers, Abteilungsleiter Rettungsdienst der Malteser.

Auch die Johanniter begrüßen den Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Jedoch sieht die Hilfsorganisation die Einführung eines Qualitätsausschusses Notfallrettung in seiner zuletzt diskutierten Form kritisch. Kevin Grigorian, Geschäftsbereichsleiter Rettung & Medizinische Dienste: „Problematisch sind dabei die Besetzung des Ausschusses, die Verbindlichkeit der ausgesprochenen ‚Empfehlungen‘ sowie die vorgesehenen Themenfelder. In diesem Gremium sollten die Hilfsorganisationen als wichtigste Säule des Rettungsdienstes ebenso vertreten sein.“

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