Dringender Handlungsbedarf bei Laienreanimationen
(Bild: Aktionsbündnis Patientensicherheit)Berlin (GCR) – In Kooperation mit dem Bundesverband Medizintechnik (BVMed) und dem Deutschen Rat für Wiederbelebung (GCR) organisierte das Aktionsbündnis Patientensicherheit Mitte November 2024 im Klinikum Nürnberg, Campus Nord der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, eine Expertenrunde zum Thema „Aktionsplan Wiederbelebung“.
Die Teilnehmenden fordern zum Teil bereits seit Jahrzehnten einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen für die Laienreanimation als zentralen Baustein zur Lebensrettung und stellten regionale vorbildhafte Ansätze zur flächendeckenden Schulung von Laien in Sachen Wiederbelebung vor. Die Runde zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wiederbelebung betonte in Nürnberg wiederholt die für das Überleben bei Herzstillstand unverzichtbare Bedeutung von Laienreanimation und deren Verbreitung und Verankerung in der Bevölkerung.
GRC-Vorsitzender Professor Dr. Bernd Böttiger verdeutlichte die Dringlichkeit der Laienreanimation mit eindringlichen Statistiken: Jährlich erleiden mehr als 120.000 Menschen deutschlandweit außerhalb eines Krankenhauses einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. 70.000 Menschen davon werden reanimiert. Nur elf Prozent überleben solch einen Notfall, oft weil niemand in den ersten Minuten eine lebensrettende Herzdruckmassage vornimmt. Dabei könnten allein in Deutschland jährlich 10.000 Menschenleben zusätzlich gerettet werden.
In der sich anschließenden intensiven Diskussion wurde mehr als deutlich, dass in Deutschland eine klare gesetzliche Grundlage für die Schulung und Förderung der Laienreanimation fehlt. Im Vergleich zu anderen Ländern, die gesetzliche Verpflichtungen für Wiederbelebungstrainings eingeführt hätten, bestehe in Deutschland dringender Handlungsbedarf, teilte das GRC mit.
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