RettAssG: Experten einigen sich auf Ausbildungsziele

Bonn (rd.de) – Kein Aprilscherz: Die Expertenkommission zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) hat sich am gestrigen Dienstag in Bonn auf die Ausbildungsziele des neuen RettAssG geeinigt. Die Einigung kam insofern überraschend zustande, als dass es zuletzt vor allem zwischen Vertretern der Ärzteschaft und der Hilfsorganisationen unterschiedliche Ansichten unter anderem hinsichtlich der Kompetenz des Rettungsfachpersonals gab (rettungsdienst.de berichtete).

Wie aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war, wurde kontrovers diskutiert und „um jedes Wort gestritten“. Das Ringen um Worte und Formulierungen könnte sich aber aus Sicht der Rettungsassistenten gelohnt haben.

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Nach dem der Redaktion vorliegenden, noch nicht bestätigten Entwurf könnte vor allem die seit langem geforderte Rechtssicherheit im neuen RettAssG befriedigend gelöst werden. Dort heißt es zum Beispiel, dass ein Rettungsassistent zur Durchführung „angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Notfall- und Akutpatienten im Rettungseinsatz“ befähigt werden soll und dabei eigenverantwortlich erlernte und beherrschte, „auch invasiven Maßnahmen“, durchführen soll.

„Im Rahmen der Mitwirkung“, heißt es weiter in dem Text, ist vom eigenständigen Durchführen heilkundlicher Maßnahmen die Rede. Sie sollen „vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend Verantwortlichen standardmäßig zu bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“.

Bislang ist dieser Entwurf inoffiziell, da die Bestätigung des Bundesgesundheitsministeriums noch aussteht. Ein wesentlicher Schritt hin zu einem neuen RettAssG sei aber getan, war zu hören, da über den vermutlich strittigsten Punkt Einigkeit gefunden zu sein scheint. Alles deutet jetzt auf eine künftig dreijährige Ausbildung für Rettungsassistenten hin. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) schreibt zur gestrigen Sitzung auf seiner Website: „Zu hoffen ist, dass das hart errungene Ausbildungsziel im Gesetzverfahren nicht verändert wird.“

Als nächstes wird jetzt das Bundesgesundheitsministerium durch eine weitere Expertengruppe die Ausbildungsstruktur erarbeiten lassen. Als Termin hierfür wurde der 8. Juli dieses Jahres genannt.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ist ja schön, daß es endlich voran geht, aber wie sieht es eigentlich mit den Rettungssanitätern aus? Werden diese auch irgendwo berücksichtigt in Bezug auf invasive Notfallmaßnahmen?

    Gruß aus dem Odenwald

    Rüdiger

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  2. Leider scheint mir diese Formulierung, dass die Ärztlichen Leiter individuell entscheiden können, welche invasiven Massnahmen sie freigeben und nach eigenem Gutdünken auch wieder sperren, in der Sache wenig hilfreich. Es ist eine wie so oft schon getroffene schwammige Formulierung, anhand der jeder RD-Bereich wieder sein eigenes Süppchen kocht und wieder ein System von Insel-Lösungen ermöglicht, ja sogar fordert. Wo bleibt hier die nicht nur von aktiven Rettungsdienst-Mitarbeitern geforderte bundesweite Vereinheitlichung der Standarts nicht nur in der Versorgung, sondern damit verbunden auch in der Ausbildung? Oder hat ein Patient dann auch in verschiedenen RD-Bereichen eines Bundeslandes schon keinen Anspruch mehr auf bestmögliche Versorgung?
    Noch ein Satz zum Kommentar von “Rüdiger”: Da es hier um das RettAssG geht und nicht um die RettSanAPO, darf hier nicht erwartet werden, dass auch für RS gesetzlich definierte invasive Massnahmen geregelt werden. Schliesslich handelt es sich bei dem einen um ein Gesetz, dass eine Berufsausbildung regelt, während das andere, wie der Name schon sagt, eine Verordnung ist, die lediglich eine Weiterbildung definiert und die keinen Anspruch auf Anerkennung als Berufsausbildung hat. Und über die Frage, ob RS dieselben Kompetenzen haben sollen wie RA, darüber kann man sicher trefflich diskutieren und streiten…

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  3. Warum sollten Rettungssanitäter, welche lediglich über eine 3 monatige Ausbildung verfügen was mit invasiven Maßnahmen zu tun haben???? Sorry, aber für solche Dinge reichen 3 Monate nun einmal nicht aus…

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