Prüffristen für Sauerstoffflaschen
Bonn (rd.de) – Sauerstoffflaschen und Druckminderer müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Hier das Wichtigste in aller Kürze.
Die Sauerstoffflaschen in einem Rettungswagen unterliegen bei Prüfung und Kontrolle gleich drei verschiedenen Vorschriften. Die Sicherung der Flasche während des Transports regelt das Gefahrgut-Transportrecht. Die Betriebssicherheitsverordung regelt die Prüffristen der Sauerstoffflaschen. Hierbei gilt für Stahl- und Aluminiumflaschen eine Prüffrist von 10 Jahren. Bei Sauerstoffflaschen aus Aluminium/Fiberglas ist hingegen eine Prüffrist von 3 Jahren vorgesehen.
Für die Druckminderer, Druckregulierer und das Leistungssystem greift wiederum das Medizinproduktegesetz. Die Überwachung dieses Gesetzes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und liegt bei der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung oder der Gesundheitsverwaltung.
Um zu erkennen, wann die Sauerstofffasche zur Prüfung muss, reicht ein Blick auf die Flaschenschulter. Hier ist das Herstellungsdatum eingestanzt. Eine überprüfte Flasche erhält ein Prüfsiegel und eine weitere Stanzung mit den Prüfdatum. Bei der Firma GTI-medicare haben wir ein informatives PDF gefunden, mit dem man seine Sauerstoffflaschen problemlos auf eingehaltene Prüffristen untersuchen kann.
http://www.gti-medicare.de/home/upload/Flaschen-Tuev.pdf
Der Link zu GTI-medicare ist tot.
Der Link lautet:
http://www.gti-medicare.de/de/gti/aktuelles/archiv/tuev-kennzeichnungen-auf-sauerstoff-flaschen.htm