Brandverletzungen – welche Maßnahmen helfen?
Köln (MHD/rd.de) – In diesen Tagen brennen wieder viele Kerzen, Fondue-Geräte und Wunderkerzen. Dadurch kommt es erfahrungsgemäß über die Weihnachtsfeiertage immer wieder zu Verbrennungen und Verbrühungen im Haushalt. Mehrere hundert Menschen kommen jedes Jahr allein in Deutschland durch unsachgemäßen Umgang mit Feuer über die Weihnachtsfeiertage zu Schaden. Ein paar Tipps zur Versorgung.
Maßnahmen für Ersthelfer…
„Häufig trifft es kleine Kinder, die durch ihre Unachtsamkeit und das Bedürfnis, alles anfassen und ausprobieren zu wollen, besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Umgang mit offenem Feuer und heißen Materialien benötigen“, unterstreicht Stefan Markus, Referatsleiter Erste Hilfe der Malteser.
Die Erstversorgung durch Laien ist bei Verbrennungen besonders wichtig. „Gegen die starke Schmerzentwicklung und die Anschwellung des Gewebes durch Ansammlung von Flüssigkeit ist zunächst die schnelle Kühlung der betroffenen Stelle die wichtigste Behandlung“, rät der Malteser-Experte. Die Kühlung kann durch fließendes Wasser oder durch ein in ein Handtuch eingewickeltes Kühlaggregat erfolgen. „Allerdings sollte beides nicht kälter als 15 Grad Celsius sein und nicht länger als zehn Minuten ohne Unterbrechung angewendet werden.“
Eiswasser oder kältere Aggregate können ein Absterben der Hautzellen verursachen und dadurch die Wundheilung beeinträchtigen. Bei schlimmeren Verbrennungen ist möglichst schnell ein Arzt aufzusuchen, der die weitere Behandlung veranlasst, oder der Rettungsdienst zu alarmieren.
…und für Rettungsfachpersonal
Professionelle Helfer haben weitergehende Möglichkeiten, Brandverletzungen zu versorgen. Die Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte (AGNN) rät zu folgendem Vorgehen: Nachdem man den Betroffenen aus dem Gefahrenbereich gerettet hat, sind dessen Vitalfunktionen zu prüfen. Nicht fest gebrannte Kleidung sollte entfernt werden. Eine großflächige Kühlung wird für den Rettungsdienst heute aufgrund der geschilderten, unerwünschten Nebenwirkungen und der Gefahr einer Unterkühlung nicht mehr empfohlen.
Wichtig ist es, Grad und Umfang der verbrannten Körperoberfläche abzuschätzen. Hierbei helfen die Neuner- oder Handflächenregel.
Nach Legen eines oder mehrerer venöser Zugänge sollten Vollelektrolytlösungen (zum Beispiel Ringer) verabreicht werden. Als Faustformel gelten beim Erwachsenen zirka 1000 ml/Stunde, bei Kindern 15 – 20 ml/kg KG/Stunde.
Weder inhalative noch systemische Steriode sollten prophylaktisch gegeben werden. Liegt eine Bronchospastik vor, können ggf. beta-Mimetika oder Theophyllin verabreicht werden. Sauerstoff ist großzügig zu applizieren.
Als absolute Indikationen für eine Intubation gelten Bewusstlosigkeit, ein Glasgow-Coma-Scale von < 8, Ateminsuffizienz, tiefe Brandverletzungen im Gesicht mit zunehmender Schwellung, Polytrauma und klinische Zeichen für ein Inhalationstrauma.
Beträgt die Transportdauer in ein Brandverletztenzentrum voraussichtlich weniger als 45 Minuten, sollte der Patient direkt dorthin gebracht werden. Andernfalls ist das nächste Krankenhaus der Akutversorgung anzufahren. Indikationen für die Behandlung in einem Zentrum für Schwerbrandverletzte sind unter anderem Verbrennungen II° und III° unter anderem im Gesicht, Verbrennungen III° > 10% KOF, Verbrennungen II° > 20% KOF, Verbrennungen durch Strom, Brandverletzungen mit Inhalationstrauma sowie bei Kindern unter acht Jahren bzw. Erwachsenen über 60 Jahren.
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