Manager-Lehrgang an der Donau-Uni
Krems (pr) – Der fünfte Universitätslehrgang Rettungsdienst-Management wurde kürzlich an der Donau-Universität Krems (Österreich) gestartet. Die 21 Teilnehmer kommen aus der Schweiz, Deutschland sowie Österreich und sind Sanitäter, Rettungsassistenten oder Ärzte in mittleren bzw. gehobenen Führungspositionen.
Die Teilnehmer werden sich im Laufe des dreisemestrigen berufsbegleitenden Studiums zu akademischen Rettungsdienstmanagern bzw. in fünf Semestern zum Master of Science weiterbilden. Der Lehrgang ist erstmals so konzipiert, dass ein aufbauendes MBA-Studium möglich ist.
In Gedenken an den Gründungsvater des European Resuscitation Council wurde der Jahrgang „Dr. Peter Baskett-Lehrgang“ genannt. Dr. Peter Baskett hatte sich bereits Mitte der 60er Jahre in Großbritannien für eine Weiterentwicklung des Rettungsfachpersonals engagiert. Auf ihn ist unter anderem zurückzuführen, dass britische Ambulances Lachgas als Analgetikum an Bord haben.
Die Studenten des aktuellen Lehrgangs sind in ihrem Hauptberuf für insgesamt 1210 Mitarbeiter verantwortlich, die in ihren Rettungsdiensten 13 Millionen Menschen in verschiedenen Städten, Kantonen, Landkreisen und Bezirken Österreichs, Deutschlands und der Schweiz betreuen.
Fachwissenschaftlicher Lehrgangsleiter ist Christoph Redelsteiner, Rettungsdienstmanager und Sanitäter mit deutscher, österreichischer und US-amerikanischer Lizenz.
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Rettungsdienst
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Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass hier die Tatsache verschwiegen wird, dass nach der in Deutschland geltenden Hochschulordnung ein Aufbaustudium zum MSc (Master of Science)ohne vorheriges abgeschlossenes Haupt- bzw. Bachelor-Studium nicht möglich ist, demzufolge auch ebensowenig ein direktes Master-Studium. Folglich können also zumindest in diesem Beispiel lediglich approbierte Ärzte, die an diesem MSc-Aufbaustudium teilnehmen, einen auch in Deutschland anerkannten Abschluss erwerben.
Da scheint sich mal wieder jemand nicht informiert zu haben, fühlt sich aber trotzdem berufen etwas zum Thema beitragen zu müssen!
Sicherlich sitzen ca. 20 Studenten (inkl. mir) in diesem Kurs, weil dieser nicht akkreditiert ist und natürlich auch kein Abkommen zur Anerkennung zwischen Deutschland und Österreich besteht.
Ich würde mal sagen das man bevor man irgendwelche Thesen aufstellt sich doch erst einmal erkundigen sollte bevor solch komische Beiträge hier gepostet werden.
Ich kann Ihnen versichern dass ich mich ausführlich mit der Thematik befasst habe, da ich mich ebenfalls mal für diese Weiterbildung interssiert habe!
Ich habe auch nicht behauptet, dass der Studiengang nicht akkreditiert ist, sondern dass er ausserhalb Österreichs nicht nach den geltenden Hochschul-Ordnungen anerkannt ist (Begründung s.o.). Ich beziehe mich dabei auf die Ordnungen der Schweiz und von Deutschland. Wenn Sie dort mal reinschauen, dann werden Sie eindeutig erkennen können, dass ein Master-Abschluss ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium mit Bachelor-Abschluss oder Promotion voraussetzt.
Im Übrigen wurde auch bereits in der Fachpresse, u.a. im Rettungsmagazin”, über diese Frage ausführlich berichtet. Dort wurde zufälligerweise(?) das gleiche Ergebnis veröffentlicht.
Fragt sich also wer sich hier nicht informiert hat…
Guten Tag Herr Wagner,
Sie haben sich defacto nicht mit dem Thema tiefergehend auseinander gesetzt. Hätten Sie dieses getan, wäre ihnen aufgefallen, dass der erworbene Master an der Donau Universität in Krems sehr wohl, auch in Deutschland und der Schweiz, anerkannt ist. Sollten Sie weiterhin Fragen zu Akkreditierungen von Studiengängen haben, so habe ich mir erlaubt ihnen ein renomiertes Nachschlagewerk an die Hand zu legen (siehe Anhang).
Außerdem möchte ich ihnen den freundschaftlichen Rat geben, ihre Informationsquellen zu überdenken. Ohne ihnen zu nahe treten zu wollen, aber ihre Informationen sind, um es mit einem Wort zu formulieren, falsch. Achten Sie bitte darauf, dass Sie,wenn Sie in Foren posten, gut und der Wahrheit entsprechend informiert sind. Diese Foren sind für jedermann zugänglich und es ist deshalb nicht ratsam “Halbweisheiten” die Welt zu posaunen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Leonhardt
Anhang: http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=13
Wie ich bereits sagte, Herr Leonhardt, ich habe durchaus meine Informationen bekommen, und ebenso habe ich auch Quellen dafür genannt.
Machen Sie also nicht mich verantwortlich, wenn selbst die Fachpresse diese Meinung veröffentlicht!
Abgesehen davon kann ich Ihnen versichern, dass ich aufgrund familiärer Verbindungen auch Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit habe. Von dort wurde mir ebenfalls bestätigt, dass der Master-Abschluss ohne vorheriges abgeschlossenes (Fach-)Hochschul-Studium in Deutschland nicht anerkannt ist.
Andernfalls wäre die gesamte Studienordnung in Europa eine einzige Farce, da sonst jeder, der erst ein Studium absolviert und danach ein Aufbau- bzw. Vertiefungsstudium zum Master beginnt, schön dumm… Oder wie erklären Sie mir dann, dass es sonst keinen Studiengang ausser diesem gibt, der einem den Master in gerade mal 2,5 Jahren ohne vorherige akademische Vorbildung ermöglicht?
Guten Abend Herr Wagner,
Ich möchte Sie bitten, mir nicht zu unterstellen, ich würde Sie für die Recherchen der Presse verantwortlich zu machen. Deshalb schickte ich ihnen eine Anlage, welche ihnen den Gesetzestext, gut verständlich, vorlegt. Leider muss ich Feststellen, dass Sie dem beigelegten Link nicht gefolgt sind. Also waren meine Bemühungen, Ihnen die Sachlage nahe zu bringen, umsonst. Hätten Sie Besagten gelesen, würden Sie mir nicht die Frage, über einen Masterstudiengang in zweieinhalb Jahren, stellen.
Ich habe mir dennoch die Mühe gemacht und Ihnen Informationsmaterial beigefügt. Damit Sie nicht alles lesen müssen, empfehle ich Ihnen, Ihr Hauptaugenmerk auf Seite 2, unten zu legen. Hier sind die Vorraussetzungen für den Master aufgelistet. Damit erreichen Sie die Reife des Hochschulstudiums.
Weiterhin verstehe ich nicht ganz, wieso Sie sich bei dieser Diskussion auf die Bundesagentur für Arbeit berufen. Es wäre mir neu, dass diese Institution mit der Anerkennung von Studiengängen betraut ist. Ich würde Sie bitten, mir diese Argumentation zu erläutern.
Als Resumé muss ich wiederum feststellen, dass Sie sich immer noch nicht kundig gemacht haben. Sie berufen sich auf Meinungen die Sie sich nicht selber erarbeitet haben. Sie geben lediglich die Meinungen dritter weiter. Hier noch einmal meine Bitte: Belesen Sie sich, dann würden auch Sie feststellen, dass diese Diskussion irrelevant ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Leonhardt
Anlage: http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/rettungsdienst/information_f__r_interessentinnen.pdf
Sehr geehrter Herr Leonhardt,
gern erkläre ich Ihnen den Zusammenhang mit der Bundesagentur für Arbeit:
Da über diese Institution auch Akademiker vermitelt werden, ist dieser Einrichtung zwangsläufig auch bekannt, unter welchen Voraussetzungen Studienabschlüsse, gleich welcher Art und aus welchem Land sie stammen, anerkannt werden können oder eben auch nicht. Und daher ist mir wiederum bekannt, dass Master-Abschlüsse ohne vorangegangenes und abgeschlossenes Studium nach der deutschen Hochschul-Ordnung nicht anerkannt werden können.
Die von Ihnen angefügten Links habe ich sehr wohl gelesen, trotzdem haben offensichtlich Sie da etwas übersehen, nämlich den mehrfach erwähnten Passus der “Gleichwertigkeit”. Zunächst mal ist der “Health and Social Services Management” -Teil als einer der Studienbestandteile ein universitärer Lehrgang, kein Studium. Und weiterhin haben Sie offensichtlich übersehen, dass ich im Rahmen der Gleichwertigkeit von einer Anerkennung in Deutschland ( s.a. Eingangsbeitrag) gesprochen habe! Mir ist bis heute keine deutsche Universität bekannt, die hier eine Gleichwertigkeit anerkennt. Die Berechtigung zur Führung des Master-Titels besagt noch lange nichts über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Studiums aus, und die von Ihnen angesprochene Akkreditierung ist lediglich eine Güte-Prüfung, die nicht zwangsläufig vorliegen muss.
Ich hoffe dass Sie damit gesehen haben dass ich nicht den MSc. von Grund auf negiere, sondern lediglich von den Schwierigkeiten der Anerkennung der Gleichwertigkeit nach deutschem Hochschulrecht gesprochen habe!
Guten Tag Herr Wagner,
Ich verstehe Ihr Unverständniss gegenüber der Anerkennung des MSc in Deutschland. Leider muss ich ihnen abermals wiedersprechen, da die Bundesagentur für Arbeit zwar vermittelt, jedoch die Anerkennungen von Abschlüssen nicht in deren Zuständigkeitsbereich liegt. Diese Behörde liegt des Öfteren falsch, was Sie sich aus diversen Foren und Websites hätten erlesen können. Sie sollten in Zukunft darauf achten, dass Sie für die gewünschte Auskunft auch die dazu passende Behörde konsultieren. Ich möchte Sie an dieser Stelle nicht diskreditieren, da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie verwirrend die deutsche Ämterpolitik sein kann. Deshalb habe ich mich für Sie kundig gemacht und die zuständige Stelle ist die ständige Konferenz der Kultusminister (siehe Anlage). Dort bekomen Sie die gewünschte Auskunft und man wird ihnen bestätigen, dass der MSc für Rettungsdienstmanagement, von der Universität Krems, in Deutschland voll anerkannt ist. Wenn Sie möchten, bekommen Sie dort, diese Auskunft auch schriftlich zugesand.
Zusammenfassend möchte ich anmerken, dass Sie für eine genaue und richtige Auskunft, immer erst die Zuständigkeit prüfen müssen. Ansonsten werden Sie in Zukunft wieder unhaltbar Argumentieren müssen.
Ein einfaches Beispiel: Wenn Sie beweisen möchten, dass eine Dose Cola einen Euro kostet, dann werden Sie nicht bei der Firma BMW nachfragen.
Ich hoffe ich konnte ihre Unklarheiten aufklären. Für alles weitere, konsultieren Sie bitte die KMK und nicht wieder die Bundesagentur für Arbeit. Diese sollten Sie im Falle der Arbeitslosigkeit aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Leonhardt
Anlage: http://www.kmk.org/home.html
Eieiei, Probleme habt Ihr…