Reanimationsrichtlinien bleiben unverändert

Kardiologen der American Heart Association (AHA) haben aufgrund neuester Studien empfohlen bei der Reanimation durch Laien im Zweifelsfall auf die Beamtung zu verzichten und ausschließlich eine Herzdruckmassage durchzuführen. Diese Erkenntnis wird der Öffentlichkeit als Neuerung vermittelt, was jedoch für Deutschland keineswegs zutrifft. Im Jahre 2006 wurden vom Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bundesweit neue Reanimationsrichtlinien umgesetzt. In diesem findet sich bereits der Hinweis, dass auf eine Beatmung verzichtet werden kann, wenn der Notfallzeuge diese nicht durchführen kann oder will. Ein Verzicht auf eine Atemspende ist jedoch keine generelle Empfehlung.

 

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Die amerikanische Vorgehensweise ist auch vor dem Hintergrund der Verhältnisse im Rettungsdienst zu sehen, der in Amerika in 2-4 Minuten am Notfallort eintrifft. In Deutschland ist dies durchschnittlich bundesweit in 8,1 Minuten der Fall, d.h. in USA wird die Beatmung sehr früh vom Rettungsdienst übernommen. Bei den kürzlich veröffentlichten Studien handelt es sich um nicht kontrollierte Studien aus den Jahren 1990 bis 2003, also noch vor der Änderung der Leitlinien 2006. Diese Studien sind nicht geeignet, um definitive Rückschlüsse hinsichtlich der Überlegenheit einer Reanimation ohne Beatmung ziehen zu können. Sowohl die Hilfsorganisationen als auch der European Resuscitation Council (ERC) haben in einem Statement deshalb Änderungen der Reanimationsrichtlinien verworfen.

 

Nach wie vor soll bei einem plötzlichen Kreislaufstillstand nicht nur frühzeitig mit der Reanimation begonnen, sondern auch so früh wie möglich ein Notruf abgesetzt werden. Wenn Notfallzeugen auf die Beatmung verzichten aus Hemmung oder Angst, sollten sie sich nach den deutschen Richtlinien auf die Herzdruckmassage konzentrieren. Herzmassage alleine ist nicht das Optimum, aber unter diesen Bedingungen besser als nichts zu tun oder auf den Rettungsdienst zu warten. Nach Eintreffen des Rettungsdienstes wird dieser neben der Fortführung der Basismaßnahmen unmittelbar mit einer Beatmung mit Sauerstoff und einer Defibrillation des Herzens beginnen. Aus diesem Grunde appellieren die Notärzte, sich nicht verunsichern zu lassen, sondern wenn möglich einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, in dem die neuen Reanimationsrichtlinien vermittelt werden. Die häufigste Anwendung einer Reanimation ist nicht bei Fremden, sondern bei eigenen Familienangehörigen zu erwarten

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Wäre es nicht längst notwendig, in der stationären und ambulanten Altenpflege per Gesetz den Einsatz von Beutel – Maske – Beatmung und automatischen Defi’s vorzuschreiben und auch konsequent Kraftfahrzeugführer alle 5 Jahre in Grundlagen der Ersten Hilfe zu schulen und zu trainieren? Bei Missachtung Frist von 3 Monaten, dies nachzuholen, sonst Sanktionen des Staates! First Responder könnten auch z.B.: die “gelben Engel” des ADAC sein, in dem Fall mit Sonder- u Wegerechten ausgestattet! Ebenso Angestellte der Deutschen Post, allerdings OHNE blaue Leuchten auf dem Fahzeugdach! Man sollte das gesamte Notfallsystem Deutschlands alsbald auf die Aktualität adaptieren. Es sollte nicht sein, dass Kraftfahrzeugführer für die LSM/EH – Ausbildung selbst zahlen, die Krankenkassen jedoch massive Überschüsse in Milliarden Euro ausweisen. Zu JEDER Berufsausbildung bzw. zu jedem Studium sollte obligat ein umfangreicher Erste – Hilfe – Kurs durch die staatlich autorisierten Stellen gehören. Beginn dessen bereits in der 6. Klasse. Damit auch moralisch-ethische Grundlagen zur Hilfe nach 323 c StGB gelegt werden. Aus meiner Sicht stehen generell viele Möglichkeiten zur Erstversorgung offen.

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