Kiel (rd_de) – Das Landeskabinett von Schleswig-Holstein hat am Dienstag (19.07.2016) in erster Befassung dem Entwurf des Wasserrettungsdienstgesetzes (WasserRDG) zugestimmt. Mit dem Gesetz soll der Wasserrettungsdienst mit dem bodengebundenen Rettungsdienst und der Luftrettung rechtssicher verzahnt werden.
Ziel des Gesetzes ist es, eine derzeit bestehende Regelungslücke zu schließen. Sie betrifft die Badeaufsicht/Gefahrenabwehr (Kommunen), den Rettungsdienst (Kreise und kreisfreie Städte) sowie das Seeaufgabengesetz (Seenotrettung).
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Beispielsweise können künftig Wasserrettungsorganisationen wie die DLRG zu einem Notfalleinsatz an einem unbewachten Strand als Teil der Rettungskette dem Rettungsdienst zugeordnet werden. Die Leitstelle kann dadurch die Wasserrettungsorganisation für einen solchen Einsatz alarmieren.
Darüber hinaus kann der Wasserrettungsdienst die bei Notfallpatienten erforderlichen Maßnahmen einleiten und übergibt sie dann dem Rettungsdienst. Die betreffenden Organisationen, die zum Teil bisher schon solche Einsätze unterstützt haben, erhalten durch die Einbindung in die Rettungskette Rechtssicherheit.
Zwar bleiben die Wasserrettungsorganisationen in ihrer ehrenamtlichen Struktur bestehen. Allerdings können sie künftig für die Notfallrettung Kosten pauschal abrechenen. Hierzu sollen landesweit einheitliche Kostensätze zwischen den Wasserrettungsorganisationen und Kostenträgern vereinbart werden.
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) forderte Anfang Mai 2016, dass in der Ausarbeitung des Gesetzes auch die küstennahen Einsätze, die von der DGzRS bisher im Rahmen der Amtshilfe geleistet wurden, rechtssicher verankert werden (wir berichteten).
Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung übergeben.