Unfallverhütung für Hilfsorganisationen

Berlin (rd.de) – Mit einer überarbeiteten Fassung der GUV-I 8680 wenden sich die Unfallversichrere besonders an Hilfsorganisationen.

Die Gebäude vieler Rettungswachen, sind nicht als Rettungswache geplant worden und weisen dementsprechend Sicherheitsmängel auf. Wie sich Unfälle an Standorten von Rettungsfahrzeugen und sonstigen Einsatzwachen vermeiden lassen, illustriert die aktuelle Fassung der GUV 8680.

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Der Bogen der Unfallverhütungsmaßnahmen beginnt bei der Anfahrt der Einsatzkräfte und spannt sich weit über Bodenbeläge, Treppen, Stellplatzgrößen, Lichtausstattung und Lichtsteuerung und endet mit optimalen Abgasabsauganlagen. Die Erkenntnisse aus der Lektüre: Auch ohne Neubau, lassen sich zahlreiche Unfallquellen bei vertretbarem Mittelaufwand abschalten.

Mehr Information:
http://regelwerk.unfallkassen.de/

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Wer muss sich auf Rettungswachen um den Winter Dienst kümmern?
    Sind die Mitarbeiter verpflichtet Schnee zu räumen und Salz zu streuen damit die Autos ausrücken können und die Mitarbeiter vom Parkplatz zum Eingang kommen?

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