Warnung vor minderwertigen Atemschutzmasken
Münster (openPR) – Seit die Schweinegrippe (Mexikanische Grippe) zur Pandemie erklärt wurde, legen Firmen Atemmaskenvorräte an. Nicht alle verlockenden Internet-Offerten bieten ausreichenden Schutz, warnt die Schutzgut e.K.
H1N1-Viren werden per Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen. Atemschutzmasken können keinen 100%-igen Schutz vor Ansteckung gewährleisten, jedoch helfen Sie das Infektionsrisiko zu reduzieren, da die Filtermaterialien Mikroorganismen und Tröpfchenaerosole zurück halten.
Entscheidend für die Schutzwirkung sind Filterklasse, Abdichtung des Gesichtsfeldes, konsequentes Trageverhalten, genaues Beachten der Herstellerinformationen und berufgenossenschaftlichen Regeln sowie hygienisches Verhalten (z.B. filtrierende Halbmasken gegen Mikroorganismen, wie Influenza-Viren, nur einmal zu verwenden). Einen signifikanten Schutz erreichen filtrierende Halbmasken der Filterklassen FFP2 und FFP3.
FFP3-Masken dürfen laut BGR 190 (Berufsgenossenschaftliche Regel “Benutzung von Atemschutzgeräten) zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 eingesetzt werden. Am 04.05.09 wurde das neue Influenza A Virus H1N1 (Schweinegrippe) vom Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe vorläufig dieser Risikogruppe zugeordnet. Insofern ist für jede berufsbedingte Nutzung von Atemschutz bei Gefährdung durch Schweinegrippe-Viren eine FFP3-Atemschutzmaske zu verwenden.
Sogenannte Grobstaubmasken, Mundschutz-, OP- oder Hygiene-Masken, welche nicht einmal die Anforderungen der Atemschutzfilterklasse FFP1 erreichen, sind als Schutz gegen “Schweinegrippe” oder andere Viren als gänzlich ungeeignet anzusehen. Die Verwendung solcher Produkte ist sogar als gefährlich einzustufen, da diese einen Schutz vorgaukeln, der, aufgrund mangelnder Filterwirkung und zu hoher Leckageraten de facto nicht gegeben ist.
Derartige Masken bewahren Produkte, z.B. Lebensmittel, oder Umgebungen vor Ausatem-Aerosolen o. ä. des Trägers. Sie schützen jedoch nicht den Masken-Träger vor Gefahrstoffen (wie z.B. Mikroorganismen). Ferner ist bei der Beschaffung von Atemschutzmasken auf die Haltbarkeit zu achten. Laut EN 149:2001 sind die Produktverpackungseinheiten mit einem Ablaufdatum zu kennzeichnen.
Zur Zeit werden im Internet und auf Auktionsplattformen viele Billigprodukte angeboten, welche bereits abgelaufen sind und nicht mehr verwendet werden dürfen. Vor dem Bezug und der Benutzung ist zu warnen, da die elektrostatischen Filtereigenschaften häufig nicht mehr ausreichend sind.
Mehr Information: www.schutzgut.de