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Angriffsentschädigung Thema im hessischen Landtag

18. März 2026

Foto: iStock / kzenon

Wiesbaden (IM HE) – Im hessischen Landtag hat Innenminister Roman Poseck am Dienstag (17.03.2026) die Position der Landesregierung zur Debatte um die Beschleunigung der Ansprüche auf Angriffsentschädigung dargelegt.

Der Minister betonte, dass die Landesregierung die Anliegen der Einsatzkräfte ernst nehme und bereits umfassend handele, um ihre Sicherheit und Wertschätzung zu stärken. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD sei jedoch abzulehnen. Er gefährde die notwendige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und untergrabe damit rechtsstaatliche Prinzipien.

Minister Poseck betonte: „Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das vergangene Jahr einen neuen traurigen Höchststand von 5.507 Fällen aus. Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind absolut inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen.“

Zusatz zu den Leistungen für Heilverfahren und Sachschäden

Hessen hat 2021 nach eigenen Angaben als erstes Bundesland eine sogenannte Angriffsentschädigung eingeführt. Es sei damit das einzige Bundesland, in denen Beamte und andere Beschäftigte sowie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes in Fall eines Angriffs, eine Entschädigung als zusätzliche unbürokratische Unfallfürsorgeleitung erhielten, teilte das Innenministerium mit. 2024 wurde die Anerkennungspraxis auf weitere Fälle – sogenannte Gerangelfälle – ausgeweitet, in denen bislang eine Angriffsentschädigung nicht ohne weiteres möglich war. Die Betroffenen erhalten eine pauschale Leistung von 2.000 Euro.