Deutscher Bundestag beschließt Notfallreform
Winnenden (BSS) – Der Deutsche Bundestag hat gestern (Donnerstag, 15.10.2026) die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die medizinische Notfallrettung wird damit erstmals eine eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
In ihrer Pressemitteilung zu dem Beschluss bezeichnet die Björn Steiger Stiftung das als den wichtigsten Fortschritt im Rettungswesen seit Jahrzehnten. Die Änderungen, die die Koalition nach der Anhörung im September vorgenommen hat, greifen nach Ansicht der Steiger-Stiftung ihre zentralen Forderungen auf. An entscheidenden Stellen bleibe das Gesetz aus Sicht der Stiftung aber offen. Nachbesserungsbedarf sehe man insbesondere bei der Notrufabfrage, der Qualitätskontrolle und der Zuzahlung.
Die Zusammenarbeit der Notrufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 in einem Gesundheitsleitsystem wird verpflichtend. Kassenärztliche Vereinigungen und Leitstellen müssen eine Kooperationsvereinbarung innerhalb einer festen Frist schließen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten müssen alle Leitstellen den Notruf mit einer softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage bearbeiten. Das bundesweite Fachgremium medizinische Notfallrettung soll Anforderungen an die Abfragesysteme und an die telefonische Reanimationsanleitung festlegen.
„Das Gesetz schreibt eine standardisierte Notrufabfrage vor, sagt aber nicht, was sie leisten muss. Kein medizinischer Algorithmus, keine Pflicht zur Erkennung des Kreislaufstillstands, kein Qualitätsmanagement – all das wird in Rahmenempfehlungen verschoben, die bei Vertragsverhandlungen nur berücksichtigt werden müssen. Eine Leitstelle, die eine Eingabemaske ohne medizinische Logik betreibt, erfüllt das Gesetz“, moniert Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Steiger Stiftung.
Kritisch sieht die Stiftung außerdem, dass die Länder die Pflicht zur Zusammenarbeit von 112 und 116117 durch ein eigenes Landesrecht ändern können, dass das Qualitätsregister keine Ergebnisse einzelner Leitstellen ausweist, Hilfsfristen bundesweit uneinheitlich bleiben und die Zuzahlung der Patientinnen und Patienten auf 15 Euro steigt.



