Desinfektionsmittel aus Rettungswagen gestohlen
(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Iserlohn (ots) – Haben es sonst Diebe auf Betäubungsmittel und Elektrogeräte abgesehen, wenn sie sich an einem RTW zu schaffen machen, scheint derzeit unter anderem Desinfektionsmittel besonders begehrt zu sein.
Im Iserlohner Stadtteil Letmathe musste das eine RTW-Besatzung der Feuerwehr feststellen. Sie hatten am Dienstag (31.03.2020) ihren Rettungswagen gegen 20:00 Uhr an der Straße „Im Oberdorf“ abgestellt. Eine Zeugin beobachtete dort laut Polizei, wie ein schwankender Mann zunächst vergeblich an den Hecktüren des unbewachten RTW rüttelte.
An der Fahrertür war er dann erfolgreich. So gelang es ihm, ein buntes Sammelsurium von Gegenständen aus der Kabine zu entwenden. Nach Polizeiangaben befanden sich darunter zwei Flaschen Desinfektionsmittel, zwei Packungen Untersuchungshandschuhe, ein Einsatzhelm, eine Warnweste, ein Brecheisen und ein Seitenschneider. Da das Diebesgut zum Teil schwer und unhandlich war, verlor er auf der Flucht die Warnweste. Anschließend entkam der Mann unerkannt.
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Alexander Becht
“Diebstahl aus RTW”
…….”Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr…….”
Die geradezu “uralte” Regel, begleitet bundesweit landauf-landab mit ergänzenden Dienstanweisungen u.a.m. – Einsatzfahrzeuge egal ob Polizei oder nichtpolizeiliche BOS – nicht unbeaufsichtigt zu lassen, bzw. sie gegen jedweden Zugriff anforderungsgerecht zu schützen, nutzen leider oft nur soviel, wie das diesbezüglich geschriebene Papier.
Aus dem Beitrag geht nicht hervor, ob der RTW notfallbedingt ! unbeaufsichtigt war oder “nur einfach so” .
Beide möglichen Situationen lassen es dennoch zu, ein Einsatzfahrzeug ausreichend zu sichern, ohne “wenn und aber” ; diese maximal 1-2 Sekunden ist immer ! Zeit.
Man stelle sich vor, wie so oft schon geschehen – dass nicht nur Desinfektionsmittel und “Brecheisen”, etc.- sondern auch Funkanlagen (oder Teile davon) entwendet oder zerstört worden wären. Damit steht und fällt der stets gebotene Einsatzerfolg .
Unerheblich wie lange (oder wie kurz?!) diese RTW-Besatzung schon im Rettungs-/Feuerwehrdienst tätig ist : Ihr Verhalten war keineswegs o.k. und zumindest eine – wenigstens “symbolische” Mitbeteilung bei der Wiederbeschaffung des gestohlenen Equipments sollte (nein muss !!) zwangsläufige Folge sein !!!