Erkrath: Ü-MANV-Alarm nach Unfall auf der A 3
(Bild: FW Erkrath)Erkrath (ots) – Nach einem schweren Verkehrsunfall am Mittwoch (07.11.2018) auf der Autobahn 3 forderte die Feuerwehr Erkrath Unterstützung aus benachbarten Regionen an.
Um 09:38 Uhr erhielt die Feuerwehr Erkrath die Information, dass es auf der A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten gekommen wäre. Insgesamt waren sechs Pkw in den Unfall verwickelt, sieben Personen wurden verletzt.
Die zuerst eingetroffene Besatzung des hauptamtlichen Hilfeleistungslöschfahrzeuges und eines Rettungswagens der Feuerwehr Haan entschieden sich aufgrund der Verletzungen bei zwei Personen, eine schonende technische Rettung aus einem der verunfallten Pkw durchzuführen. Daraufhin wurde die Alarmstufe auf das Stichwort „Eingeklemmte Person“ erhöht, was die Alarmierung weiterer Einsatzkräfte der Feuerwehr Erkrath zu Folge hatte.
(Bild: FW Erkrath)Aufgrund der Zahl der Verletzten wurde über die Kreisleitstelle Mettmann eine Ü-MANV-S-Komponente (nachbarschaftliche Soforthilfe aus dem Rettungsdienst) angefordert. Hier kam die Feuerwehr Düsseldorf mit drei Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug zum Einsatz. Aus dem Kreis Mettmann wurden zusätzlich zwei weitere Notärzte (Feuerwehren Mettmann und Langenfeld), ein Rettungswagen der Feuerwehr Hilden sowie der Leitende Notarzt des Kreises Mettmann und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Ratingen alarmiert. Insgesamt waren fünf Rettungswagen und drei Notärzte an der Einsatzstelle. Auch der ärztliche Leiter Rettungsdienst des Kreises Mettmann verschaffte sich mit dem Führungs- und Lagedienst der Kreisleitstelle einen Überblick an der Einsatzstelle.
Auf die zuerst geplante schonende technische Rettung von zwei Verletzten konnte nach Rücksprache mit einem Notarzt verzichtet werden. Insgesamt mussten fünf Personen (zwei Schwerverletzte, drei Leichtverletzte) mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser transportiert werden. Bei zwei weiteren Personen war nach einer rettungsdienstlichen Untersuchung kein Transport in ein Krankenhaus erforderlich.
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