Patient zielt mit Luftgewehr auf Rettungskräfte
(Bild: Brigitte Klenner/pixabay.com)Reinheim (ots) – Ein 42-jähriger Mann verständigte am Dienstagabend (30.06.2020) gegen 18:45 Uhr in Reinheim den Rettungsdienst, weil er offensichtlich ärztliche Hilfe benötigte.
Die Besatzung eines Rettungswagens kümmerte sich um den Mann und transportierte ihn nach klinischer Begutachtung anschließend nach Hause.
Während die beiden Rettungskräfte dort nach der Ankunft noch Formulare ausfüllten, holte der zuvor Transportierte ein Luftdruckgewehr und zielte auf die Helfer. Diese flüchteten vor dem Angreifer und verständigten die Polizei.
Der 42-Jährige wurde anschließend von der Polizei vorläufig festgenommen. Neben dem Luftgewehr stellten die Ordnungshüter zudem noch eine Armbrust in den Räumen des Mannes sicher. Aufgrund seiner Alkoholeinwirkung – ein Test ergab 2,5 Promille – musste sich der 42-Jährige einer Blutentnahme unterziehen.
Den Mann erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Bedrohung.
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Bei diesem Herrn sollte aber keine Trunkenheit vor Strafe schützen.
Ich habe selbst ein Strafverfahren laufen weil ich mit einem Johannitter Hausnotrufdienstauto auf einer Autobahn wo ich zum Noteinsatzort abkommandiert wurde 35 km anstelle 100 km/h gefahren bin. Mein HNR Auto hat Signalfarben. Aber leider keine Sonderecht . In Rheinlandpfalz werden Sonderechte nach guddünken vergeben. Ein ASB HNR Fahrzeug in Bad Kreuznach was das gleiche Fahrzeug wie meines ist hat sonderechte und begründet es mit weiten Einsatzfahrten. Die Habe ich auch wenn ic von Zu Hause zum Beispiel bis an die Kreisgrenzen von Trier Saarburg gerufen werde. Nunja ich möchte jetzt nicht persönlich werden.