AED: Defibrillator-Einsatz durch Laien
Bremen (rd_de) – Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) soll Laien dabei helfen, Leben zu retten. In der Realität scheitert oftmals bereits die Anschaffung solcher Geräte an juristischen Problemen. Eine Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung schafft nun Klarheit für Anwender und Betreiber.
Das Wissen um eine Einweisungspflicht trug keineswegs dazu bei, Teilnehmern in Erste-Hilfe-Kursen die Angst vor einer Anwendung der AEDs zu nehmen. Im Gegenteil, die Hemmschwelle wurde nur noch größer.
So lapidar das Wort „Geräteeinweisung“ für Fachleute klingen mag, so sehr kann es manchen Laien erschrecken. Im Extremfall führt es zu einer Distanzierung aus Angst, Fehler zu begehen und juristisch zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Aussage in Kursen, dass nach Paragraph 34 StGB (rechtfertigender Notstand) AED-Geräte bei einem Notfall von jedermann bedient werden dürfen, beruhigt wenig. Die Aussage ist für juristische Laien zu abstrakt.
Im Laufe der Zeit kam das Problem auch den Mitarbeitern im Bundesministerium für Gesundheit zu Ohren. In der Abteilung für Medizinprodukterecht häuften sich die Meldungen, wonach die Einweisungspflicht für Defibrillatoren vom Typ eines AED kontraproduktiv sei.
Zum 25. Juli 2014 wurde diese Problematik in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) durch eine Erweiterung gelöst. Nur herumgesprochen hat sich diese Neuerung bislang kaum.
In unserem eDossier erklären wir den aktuellen Stand sowohl für Laien als auch Rettungsfachkräften. Hier herunterladen!
(Text: Jan C. Behmann, Geschäftsführer Fa. Medicteach, Lehrrettungsassistent, Frankfurt am Main; Cornelia Sauerbier, Fachanwältin für Medizinrecht, Lyck & Pätzold Medizinanwälte, Bad Homburg; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 13.08.2018) [1699]
eDossier AED: Defibrillator-Einsatz durch Laien
• Umfang: 4 Seiten
• Dateigröße: ca. 1,4 MB/PDF-Format
• Beitrag aus: Rettungs-Magazin 6/2015
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Hello liebes Rettungsdienst.de – Team,
ich finde es schlimm, wenn sich Ersthelfer nicht trauen, Medizinische Geräte wie einen AED anzuwenden. Gerade da es bei Herzrhythmusstörungen und Herzkammerflattern etc. um jede Minute dreht, ist der schnelle Einsatz eines AED’s wichtig.
Gruß Gregor
Es hängen meiner Ansicht nach bisher nicht ausreichen Geräte in der Öffentlichkeit sichtbar und auch Hinweistafeln wo der nächste sich befindet rum. Es könnte auch die Angst genommen werden durch großflächige Aufklärung aller dazu befähigten Instititutionen. Ich weiß nicht inwiefern es schon bei der Füherscheinprüfung der EH Nachweis diese Thema beinhaltet. aber dort ist schon ein großer Anteil junger Menschen oder auch Spätberufene zu erreichen