Bremen (rd_de) – Legal Highs, Crystal Meth & Co. sind heute keine Seltenheit mehr, wenn der Rettungsdienst wegen einer Drogenintoxikation auf den Plan tritt. Auf was müssen sich die Helfer in diesen Einsätzen einstellen? Und was ist von der Idee zu halten, Naloxon bereits durch Ersthelfer verabreichen zu lassen?
Legal Highs liegen im Trend
Räucher- oder Kräutermischungen sind ein aktueller Trend in der Szene. Diese so genannten Legal Highs sind oft unkompliziert über das Internet zu beschaffen. Aufgrund der meist unbekannten Zusammensetzung unterliegen sie teilweise keiner Regulation.
Die durch den Legal Highs-Konsum erwünschte Wirkung tritt nach wenigen Minuten auf: Gleichgültigkeit und Schläfrigkeit. Typische Nebenwirkungen, die oftmals dazu führen, dass der Rettungsdienst mit dem Hinweis auf eine Drogenintoxikation alarmiert wird, sind:
• Übelkeit,
• Erbrechen,
• Hitze- und Kältegefühl,
• Angstzustände,
• Herzrasen,
• Panikattacken und
• Bewusstseinstrübung bis zur Bewusstlosigkeit.
Crystal Meth führt zu schneller Abhängigkeit
Bei Crystal Meth (Methamphetamin) handelt es sich hingegen um ein starkes Psychostimulans. Es kann geraucht, gespritzt und geschluckt werden. Die Wirkung von Crystal Meth ist abhängig von Dosis, Wirkstoffgehalt, der individuellen Gewöhnung, der Verabreichungsform sowie der körperlichen und psychischen Verfassung. Kurzfristige Nebenwirkungen sind:
• Tachykardien,
• Schweißausbrüche,
• Zittern,
• Muskelkrämpfe,
• Mundtrockenheit,
• Appetitlosigkeit und
• Halluzinationen.
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Erste Hilfe durch Naloxon?
Besteht der Verdacht einer Drogenintoxikation aufgrund von Opiat-Konsum, wird im Rettungsdienst standardmäßig Naloxon appliziert. Der Verein „Integrative Drogenhilfe“ in Frankfurt am Main regt an, dass bereits Ersthelfer befähigt und berechtigt werden sollten, im Falle einer Überdosierung von Opiaten Naloxon zu verabreichen. In einigen EU-Ländern sowie in den USA scheint man mit diesem Vorgehen im Falle einer Drogenintoxikation bereits gute Erfahrungen gemacht zu haben. In Deutschland ist der Vorschlag nicht unumstritten.
Alles, was Sie über Legal Highs, Crystal Meth & Co. wissen müssen, finden Sie in unserem eDossier „Drogenintoxikation und Sucht“ (PDF-Datei), das Sie hier herunterladen können!
(Text: Lars Schmitz-Eggen, Chefredakteur www.rettungsdienst.de; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 12.12.2018) [1352]
eDossier “Drogenintoxikation und Sucht”:
• Umfang: 22 Seiten
• Dateigröße: ca. 2,8 MB/PDF-Format
• Beiträge aus: Rettungs-Magazin 1/2013, 1/2015, 4/2015 und 1/2016
Welche europäischen Länder haben gute Erfahrung mit Laien die Naloxon geben?
Offenbar u.a. Großbritannien und Berlin (vgl. http://www.frankfurt-university.de/fachbereiche/fb4/forschung/forschungsinstitute/isff/forschungsprojekte/analyse-der-drogennotfallprophylaxe.html)
Was darf der zukünftige Notfallsanitäter? Genau, was er gelernt hat und was der ärztliche Leiter freigibt. Der Profi muss unter einem solchen Regime arbeiten, während irgendein Ersthelfer ein Medikament verabreichen soll? Wie soll das appliziert werden? Woher kommt das Medikament? Wer haftet wenn irgendetwas nicht so läuft wie gedacht? Ich habe erlebt wie ein hochmotivierter Ersthelfer eine Herzdruckmasage an einer weinenenden Frau durchgeführt hat. Der Mann musste, blind vor Motivation, mit körperlichen Nachdruck davon abgehalten werden weiter zu machen. Nein, ich halte das für einen absoluten Irrweg. Weniger ist mehr!
Zum einen schließe ich mich dem Standpunkt Jürgen Barisch vom 09.01.17 vollkommen an.
Aber ich gehe noch weiter.
Wollen die “Frankfurter Drogenhilfe” der Juristik allzu viel Arbeit verschaffen?
Wie kann ein Laie die Unterschiede der verschiedenen Drogenwirkungen so schnell erkennen,oder überhaupt zu kennen,die richtige Entscheidung treffen. Dies fördert Wildwuchs. Da können die Verantwortlichen dem Drogisten gleich das Naloxon mitliefern. Es wäre mal sehr von Vorteil,die Notfallsanitäter-Ausbildung (NFS) auf Europäische Ebene anzugleichen,um hiermit in erster Linie den NFS das nötige Fachwissen zu übermitteln. Ich nehme den Vergleich BRD und Österreich, schon hier klaffen enorme Löcher zwischen den Nachbarstaaten.
Ich behaupte auch noch, dass dann die Retter noch mehr behindert werden, wie die ganze Zeit schon geschildert. Macht Euch mal Gedanken
Abschließend nochmals die Forderung.
Diesen Vorschlag sofort strikt abzulehnen.
PS: Ich selbst bin Krpflg m.Intensiv-u.Anästhesieausbildung,sowie RettAss mit Lehrberechtigung und sehr viele Jahre Berufserfahrung.Insgesamt 40Jahre
MFG Roland Meyer
Hallo Jürgen Barisch,
Ihr Zitat: Ich habe erlebt wie ein hochmotivierter Ersthelfer eine Herzdruckmasage an einer weinenenden Frau durchgeführt hat.
Meine Frage: warum hat sich die weinende Frau nicht gegen eine HLW gewehrt?? Oder war das bereits ein Post- Reanimations Syndrom??
Mit der Bitte um mehr Details und
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Klemm