Infusionstherapie bei brandverletzten Kindern

Brandverletzte-Kinder_580Bremen (rd_de) – Einen besonderen Fall im Zusammenhang mit Hypovolämie stellen Verbrennungen bei Kindern dar. Präklinisch besteht leicht die Gefahr einer Überinfusion.

Als „schwer“-brandverletzt wird ein Patient mit einer verbrannten Körperoberfläche (VKOF) von über 20 Prozent bezeichnet. Wegen der erhöhten Thermo- und Hydrolabilität besteht bei Kindern jedoch bereits ab fünf bis acht Prozent VKOF Schockgefahr.

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Um das Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche abzuschätzen, wird die so genannte „9er-Regel“ angewendet. Dabei wird bei der 9er-Regel zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden:

9er Regel

Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Notarzteinsatz auf einen Schwerbrandverletzten zu treffen, bei unter einem Promille. Entsprechend gering – speziell bei Kindern – ist meist die Erfahrung des Rettungsteams und umso größer die therapeutische Unsicherheit. Dabei wird der Handlungsdruck oft überschätzt und schlägt sich beispielsweise in einer oft zu beobachtenden Überinfusion nieder.

Es existieren zwar Formeln zur Berechnung des Flüssigkeitsbedarfs, diese werden aber in der Regel falsch angewandt. Auch der VKOF wird oftmals überschätzt.

Darüber hinaus ist die Anwendung derartiger Formeln aufgrund der kurzen Rettungszeit entbehrlich. Die Folgeerscheinungen der Verbrennung sind ohnehin erst nach mehreren Stunden voll ausgeprägt. Ein sich bereits am Unfallort abzeichnender Schock muss das Rettungsteam deshalb darauf aufmerksam machen, dass womöglich Begleitverletzungen vorliegen.

Warum NaCl 0,9% vom Rettungswagen verschwand

Der Einsatz von Infusionen mit NaCl 0,9% gilt als Therapie auch im Rettungsdienst auf Grund diverser Problematiken schon länger als überholt. Bereits 1970 wurde im „Journal of the American Medical Association“ (JAMA) auf die Risiken der Verwendung von NaCl 0,9% hingewiesen; im Jahr 2003 wurde im „Clinical Science“ der Begriff „(ab)normal saline“ geprägt.

 

Die Erhöhung des Chloridspiegels führt zu einer Verlangsamung der Nierendurchblutung um mehr als zehn Prozent in kurzer Zeit. In Studien wurde herausgefunden, dass dies zwar zu keiner Erhöhung der Mortalität führt. Das Risiko einer akuten Nierenschädigung steigt jedoch nachweisbar. Im Weiteren kommt es zu einer Chlorid-Azidose.

 

Es ist davon auszugehen, dass sich Schockpatienten oftmals bereits auf Grund der Folgen ihres Ereignisses in einer Azidose befinden. Nun wird diese bedrohliche Veränderung des Säure-Basen- und des Wasser-Elektrolyt-Haushalts durch den Einsatz einer „falschen“ Flüssigkeit noch verstärkt. Daraus resultierte schon vor langer Zeit die Erkenntnis, dass einer Kochsalzlösung Puffersubstanzen beigefügt werden müssten. Dies ist aber aus galenischen Gründen nicht so einfach möglich, da diese Stoffe nicht ohne Bindung an ein anderes chemisches Element stabil wären.

 

Fazit: NaCl 0,9 % kann zum Spülen eines venösen Zugangs verwendet werden. Die Verwendung als Trägersubstanz zur Medikamentenzufuhr – rettungsdienstlich wäre hier als Beispiel Metamizol (Novalgin) zu nennen – scheint ebenfalls unbedenklich. Von einer Volumensubstitution ist nach dem aktuellen Wissensstand aber abzuraten.

(Text: Jürgen Auerhammer, Anästhesist, Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 02.07.2018) [1265]

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