100 neue Fahrzeuge für den Katastrophenschutz

Hannover (pm) – Niedersachsen leistet zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes einen erheblichen Eigenbeitrag. Für Fahrzeugneubeschaffungen investiert Niedersachsen zusäztliche zwei Millionen Euro.

Die Landesförderung umfasst in der Regel 75 Prozent der Anschaffungskosten, den verbleibenden Rest müssen das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft selbst beisteuern.

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Nach den Worten von Innenminister Schünemann, haben die Hilfsorganisationen mit Hilfe dieser Landesförderung 2008 bereits 49 Fahrzeuge für ihre Sanitäts- und Betreuungseinheiten, Fernmelde- und Wasserrettungszüge beschafft. Für 2009 haben die Polizeidirektionen jetzt Bewilligungsbescheide für 54 weitere Fahrzeuge versandt. “Die Aufgabenwahrnehmung im Katastrophenschutz erfordert zeitgemäße optimale Arbeitsmittel für die Einsatzkräfte”, betonte Schünemann. Mit den bereits über 100 geförderten Fahrzeugen nach neuestem Stand der Technik solle das große Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auch für die Zukunft unterstützt werden.

Die Hilfsorganisationen, die im Wesentlichen auf die Rettung von Menschen trainiert sind, stehen unter der Führung der 50 niedersächsischen Katastrophenschutzbehörden, also der Landkreise und kreisfreien Städte. In Niedersachsen gibt es speziell für den Katastrophenschutz über 30.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Hinzu kommt als eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes die Feuerwehr mit rund 134.000 Einsatzkräften.

Nach den Terroranschlägen in den USA 2001 und dem Elbehochwasser 2002 waren die bisherigen Konzepte für einen effektiven Bevölkerungsschutz auf den Prüfstand gestellt worden. “Bund und Länder haben gemeinsam eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung entwickelt und die Zusammenarbeit intensiviert”, sagte Schünemann.

Eines der bedeutsamsten Neuerungen sei die Stetigkeit der Ausstattung durch verlässliche Ersatzbeschaffungen. Die Neukonzeption der ergänzenden Bundesausstattung im Katastrophenschutz werde zum 1. Januar 2010 umgesetzt. Die Umsetzung in Niedersachsen befindet sich zurzeit in der Detailplanung der Polizeidirektionen unter Einbeziehung der betroffenen Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzbehörden.

Ziel des Landeskonzeptes ist die weitgehende Aufrechterhaltung der bewährten Strukturen des Katastrophenschutzes, insbesondere von Einsatzzügen im Sanitäts- und Betreuungsbereich.

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