Ärzteschaft fordert Gesamtkonzept zur Notfallversorgung
(Bild: Markus Brändli)Bremen (DÄT) – Der 126. Deutsche Ärztetag hat bei seinen Beratungen vom 24. bis 27. Mai 2022 eine Reihe von gesundheits-, sozial- und berufspolitischen Beschlüssen gefasst, die zum Teil auch den Rettungsdienst betreffen.
Der 126. Deutsche Ärztetag hat sich gegen die Pläne des Gesetzgebers gewandt, statt einer umfänglichen Reform der Notfallversorgung zunächst eine verpflichtende, standardisierte Ersteinschätzung einzuführen. Das Ärzteparlament appellierte an die Bundesregierung, den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss auszusetzen, Kriterien für ein solches Ersteinschätzungsverfahren zu beschließen.
Die von den Regierungsfraktionen angekündigte Gesamtreform der Notfallversorgung sei dringend notwendig, stellte das Ärzteparlament klar. Keinesfalls aber sollten „im Bereich der Ersteinschätzung Fakten geschaffen werden, bevor dieses Gesamtkonzept steht.“ Ein solches Konzept hatte bereits der 124. Deutsche Ärztetag im Mai 2021 gefordert.
Zunächst müsse geklärt werden, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen und welches Leistungsspektrum sie aufweisen, heißt es in dem aktuellen Beschluss. Vorher und losgelöst von einem Gesamtkonzept sei die Etablierung eines neuen Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung nicht sinnvoll.
Zudem hat der Ärztetag die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein Meldesystem für Angriffe auf Einsatzkräfte und medizinisches Personal einzusetzen. Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsfachberufe müsse konsequent geahndet werden. Zu oft würden Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.
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