Angehörige müssen Notarzt nicht bezahlen
Potsdam (rd.de) – Tote haben keine Krankenkasse. Wird der Rettungsdienst gerufen und der Patient war bereits tot, werden die Angehörigen nicht in die Pflicht genommen.
Hintergrund ist ein Fall aus Beeskow (Oder-Spree), bei dem die Hinterbliebenen eines an einem Herzinfarkt am Notfallort verstorbenen Patienten mit 400 Euro zur Kasse gebeten werden sollten. Die Rettungsdienst-Satzung des Landkreises sieht vor, dass auch ein erfolglos reanimierter Patient die Einsatzkosten tragen muss und da der Patient dafür ja nicht mehr zur Verfügung steht, geht die Rechnung an die Angehörigen.
Die AOK hatte diesen Gebühren-Irrsinn als wenig hilfreich bezeichnet. Nun schaltete sich die brandenburgische Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) ein und stellte klar, dass die Hinterbliebenen nicht für den Notarzteinsatz aufkommen müssen. Auf den Kosten bleiben die Träger sitzen. Jede andere Entscheidung, so die Ministerin, würde Angehörige nur zögern lassen, den Notruf abzusetzen.
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Rettungsdienst
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Eine fragwürdige Entscheidung. Ich halte diese nur dann in der o.g. Fassung für vertretbar wenn es sich um eine reine Todesfeststellung ohne Reanimationsbemühungen handelt. Wird ein Patient jedoch reanimiert, unabhängig vom Erfolg, so ist eine rettungsdienstliche Leistung erbracht worden, die auch zu bezahlen ist.
Da aber unabhängig davon jeder Notarzt seine Maßnahmen und Leistungen einschliesslich einer Todesfeststellung auch ohne Reanimationsbemühungen separat abrechnen kann, relativiert sich diese “Klarstellung” wieder.
Ja, die Schilderungen sind nicht ganz klar und eindeutig. Salopp gesagt, wenn der Rettungsdienst und der Notarzt tätig werden, war der Patient zum Beginn der Behandlung offenbar noch (nicht ganz) tot. Das müsste die Krankenkasse doch wohl abdecken. Wenn bei Eintreffen nur noch der Tod festgestellt werden konnte, sieht es anders aus. Das ist doch dann nur eine vergebliche Anfahrt ohne böswilliges Verschulden, oder?
Wie wird das denn anderswo gehandhabt? Anfahrt mit Versorgung ohne Transport, Fehleinsatz?
Lieber Mario,
ich kann Dir leider nur aus meiner eigenen Erfahrung in Süddeutschland mitteilen, wie es im eigenen RD-Bereich gehandhabt wird.
Wird ein Patient (primär erfolgreich oder erfolglos) reanimiert, so ist je nach Status die Kasse oder der Patient bzw. im Todesfall dessen Angehörige zur Zahlung verpflichtet, hier wird dies auch so seitens des RD als NA-Einsatz bzw. NA-Behandlung abgerechnet, unabhängig von der ärztlichen Abrechnung.
Erfolgt nur noch eine Todesfeststellung, so wird üblicherweise bei uns ein nicht verrechenbarer Einsatz geschrieben, da der RD ja nicht entsprechend seines ursprünglichen Auftrages tätig werden konnte und strenggenommen keine rettungsdienstliche Leistung erbracht hat.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Panikmache siehe http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Eisenh_ttenstadt/id/267322
Auslöser war dieser Beitrag http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Berlin_Brandenburg/id/265763
Tatsächlich weigern sich einige Kassen die anfallenden Kosten zu begleichen, von besonderer Bedeutung sind hier die Einsätze mit “Versorgung vor Ort” ohne und mit Notarzt und auch die erfolglose Reanimation.
Der “Tod vor dem Eintreffen des RD” ist natürlich ein Fehleinsatz und diese sind im pauschalen Entgelt für die Einsätze auch einkalkuliert und machen keine Probleme. Jedoch die tatsächlichen Kosten für eine vergebliche Reanimation könnnen leicht ausufern, man bedenke schlicht die Kosten einer Lysebehandlung die der Pauschalbetrag RTW+NEF in keiner Weise abdeckt…
ES IST GANZ KLAR:
Die KRANKENKASSEN sind so was von UNVERSCHÄMT und PIETÄTLOS,
dass es schon zum Himmel stinkt!
Bei einem verstorbenen Menschen gibt es da doch kein Überlegen, oder?!
Überlegt mal! Auch wenn (meist erfolglose) Reanimationen schon ‘Routine’ für und im RD sind…
Ciao!
Dirk @ C
Ganz einfach Hallo, mich hat es auch erwischt, meinen Mann habe ich in der Wohnung hinter Wohnzimmertür gefunden. Der Notarzt konnte nicht helfen. Nun kam die Rechnung zum Totenschein über ca 47,00 Euro. Antrag bei der Karnkenkasse gestellt, abgelhnt. Bin ich aber nicht einverstanden, denn nach dem SGB V § 19 Abs. 3 ; Haben Angehörige noch einen Monat, nach dem Tod des Mitgliedes einen “Anspruch” auf Leistungen nach dem SGB V. So sehe ich es. Weis jemand ewtas dazu, wie ist die Meinung von anderen. Danke für jeden Hinweis.
Ob es gefällt oder nicht :
Leistungen des Rettungsdienstes sind sog. Nebenleitungen im Sinne des SGB V.
D.h. der RTW Einsatz wird nur dann bezahlt , wenn eine z.b. ärztliche Behandlung (Hauptleistung) in einer Praxis oder im KH sich dem Einsatz anschliesst.
Das gleiche gilt mit geringen Einschränkeung für den NEF Einsatz
Bei erfolgloser Rea erfolgt keine KH Aufnahme ,…. also keine Hauptleistung. In der Regel schicken auch nicht die Krankenkassen einen Kostenbeschied sondern die Träger des RD , nach dem die Abrechung mit der Kasse aus formal rechtlichen korrekten Gründen fehlgeschlagen ist.
Es ist regional abhägig , ob eine Krankenkasse die Kosten für derartige Fehleinstäte übernimmt oder nicht. In der Regel tun die KKn jedoch die Kosten übernehmen
Der RTW ist nur Mittel zum Zweck . All inclusiv unter Bedingungen sozusagen.
Wäre die rettungsdienstliche Versorgung jedoch endlich eine eigenständige Leistung des SGB V , gäbe es diese Diskussion nicht. Die Eigenständigkeit der Leistungen des Rettungsdienstes innerhalb des SGB V wurde jedoch gerade kürzlich zum wiederholten Male von der Legislativen negiert.
Fahren und Tragen, mit oder ohne Express mehr ist es leider immer noch nicht
Mich würde sehr interessieren, ob die oben beschriebene Praxis, dass Hinterbliebene für den Notarzteinsatz nicht aufkommen müssen, wenn der Tod vor Ort festgestellt wurde, nur für Brandenburg gilt, oder auch in anderen Bundesländern, wie z. B. Nordrhein-Westfalen?
Hallo
die Praxis kann ich seit heute bestätigen.
In der Nacht zum 8.6 ist mein Vater verstorben meine Frau fand ihn um 12.00 Uhr
und hat die Leitstelle verständigt mit dem Hinweis ihr Schwiegervater sei wahrscheinlich tot. RTW kam hat gesehen mein Vater ist tatsächlich tot und hat den Notarzt angefordert.
Heute kam die Rechnung von 600 Euro weil die Bkk Pronova die Kostenübernahme ablehnt mit dem Hinweis: “Die Mitgliedschaft endent mit dem Tod”
Bei uns ist es ein wenig anderst ,Mutter 80 im Wanderurlaub in Österreich Notfall mäßig von Tirol nach Insbruck ins Herzspital geflogen, dort operiert und verstorben. Nun Rechnung bekommen über 7000 Plus Euro . Müssen wir nun dafür bezzahlen ?
Hallöle. Mein Vater ist am 24.01.2016 verstorben. Am 16.11.2018 bekommt meine Mutter eine Rechnung über 499 Euro für den Notarzteinsatz. Wobei mein Vater schon tot war bevor der RtW kam. Eine Frechheit ist doch schon das man erst nach drei Jahren eine Rechnung bekommt und sich dann von der Krankenkasse sagen lassen muss, dass man dies zu den Beerdigungskosten rechnen muss. Aber wir gehen jetzt mal über die Rechtschutzversicherung. Mal sehen was es bringt. Ich melde mich mal wenn wir genaueres wissen, damit andere in unserer Situation auch so vorgehen können. Schönen Abend noch. Liebe Grüsse Birgit aud Düsseldorf.
Mein Vater musst 120€ Zahlen weil er bei einem Autounfall (er kam nur dazu) den Notruf gewählt hat, der Patient aber schon tot war bis der Krankenwagen ankam. Da überlegt man sich drei mal überhaupt an zu rufen!….
Was haben sie mit ihrerer Rechtschutzversicherung erreichen können?
Ich finde es bizarr das die Angehörigen den Notarzt bezahlen müssen. Mein Mann ist an einem Donnerstag um 22:25 Uhr an einem Herzinfarkt in unserer Wohnung verstorben. Reanimation war erfolglos. Er hat bis 0:00 seine Krankenversicherung bezahlt und hat meiner Meinung ein anrecht auf Kassenärztliche Behandlung bis 0:00 Uhr,egal wie es ausgeht. Wenn wir es ganz genau nehmen müssten,wie es auch die Krankenkasse macht, müsste mein Mann bzw. die Angehörigen die Krankenversicherung für 1,35 Stunden zurück bekommen. Wie schlimm ist es bloß bei uns in Deutschland geworden. Aber aus der gesetzlichen Krankenkasse darf man auch nicht austreten und alleine entscheiden wie man sich versichern möchte. Wo sind wir nur gelandet hier
Hallo zusammen, am 15.04.20 hat meine Mama nach dem Tod durch Suizid meines Vaters(61Jahre) am 2.4.20 eine Rechnung vom DRK über 580€ erhalten. Laut Rechnung war der Einsatzzeitpunkt 8:54 morgens, mein Vater muss zu dem Zeitpunkt schon Stundenlänge tot gewesen sein, da er sich abseits der Wohnsiedlung an einem Baum erhängt hat. Somit kam der RTW/Notarzt angefahren um den offensichtlichen Tod festzustellen.
Ich bin völlig fassungslos dass auf diese Art und Weise noch Geld von den trauernden Hinterbliebenen abgeholt wird.
Als ob der verstorbene nicht Abertausende Euro in die Krankenkasse und das Steuersystem eingezahlt hat! Kann das wirklich der Ernst des deutschen systems sein oder gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Es tut mir ebenso leid von all den anderen Fällen zu lesen die ähnlich enttäuscht von dem System sind.
Viel Kraft allen Angehörigen der Verstorbenen.
LG Holger
Wenn der verstorbene Partner sozialversicherungspflichtig angestellt war, dann wird von den jeweils zugesprochenen 25 oder 55 Prozent Rente an den Hinterbliebenen ein – eigentlich hypothetischer – Krankenkassenbeitrag weiter abgezogen.
Jetzt frage ich mich wenn Verstorbene weiter Krankenversicherungsbeiträge über Ihre Hinterbliebenen Rente abgezogen bekommen warum geht dann die Rechnung an die Hinterbliebenen ??
So eine abzocke macht nicht nur Fassungslos sonder echt Sauer!
Ha
Ich soll für die Notärztin bezahlen 228 Euro Meine Frau hat beim Eintreffen noch gelebt.Es waren 2 Rettungswagen 1 Notarztwagen und der Hubschrauber vor Ort 1,5 Stunden hat man alles versucht leider ohne Erfolg
was zahlt die Krankenkasse
Wenn ich diese Berichte lese, frage ich mich, warum jemand den Notarzt ruft, wenn der Angehörige bereits mehrere Stunden verstorben ist und sich dann auch noch wundert hierfür eine Rechnung zu bekommen.
Rechnungen in dieser Höhe werden übrigens täglich 1.000 fach von den Kassen bezahlt, wobei kein geringer Teil unnötige Fahrten waren.
Totenscheine werden übrigens regelmäßig vom Hausarzt ausgestellt gegen eine private Gebühr.
Ja, manchmal wundert man sich wirklich! Wenn ich den betagten Schwiegervater, Mutter, Oma oder Opa um 12:00 finden würde, würde ich vermutlich nicht den Notarzt rufen. Ich denke, Atmung, Bewusstsein oder Herzschlag kann jeder kontrollieren. Außerdem sollte die vorhandene oder fehlende Körperwärme ein Hinweis sein, ob die Person schon länger liegt. Ein Anruf bei einem niedergelassenen Arzt und die Nachfrage nach einem >Totenschein< würde vermutlich alles weitere sofort "ins Rollen" bringen. Gut mit dem Suizidfall früh um 9 am Rand vom Wohngebiet da hätte ich vermutlich erstmal bei der Polizei angerufen und mir von der Leitstelle sagen lassen, was zu tun ist.
Hallo,
Mein Schwiegervater ist beim joggen umgefallen. Ein Spaziergänger hat den rettungswagen gerufen und versucht ihn zu reanimieren. Die Reanimation hat ihn 2x kurzfristig zurückgeholt. Letztendlich ist er aber im RTW verstorben! Nun 3,5 Monate später kommen für den RTW und Notarzteinsatz 2 Rechnungen über knapp 1000 Euro. Die Rechnungen sind adressiert an meinen verstorbenen Schwiegervater.
Meine Schwiegermutter hätte bald einen Herzinfarkt bekommen. Was kann man jetzt unternehmen?
@Martin: Anscheinend haben Sie keine Erfahrung mit solchen Situationen (Sie können von Glück reden) also hinterlassen Sie dann bitte nicht solche kaltherzigen Kommentare! In solchen Momenten ist niemand in der Lage rational zu denken, geschweige den zu handeln, sondern wählt einfach 112.
In meinem Fall (Ehemann ist Zuhause im Schlaf verstorben) hat die Krankenkasse (AOK) die Rechnung für den KW übernommen. Die Kosten in Höhe von 228,37 EUR für die angeforderte Ärztin, durch die Kripo musste ich beglichen.
Mein Bruder ist über Nacht in der Wohnung gestorben,im Juli 2022 jetzt kommt ein Rechnung von 1000 € an mein Bruder adressiert,von Not Arzt. Weil er ab den Todestag nicht mehr versichert war .Was ist aus Deutschland geworden .
Gleiches geschah mir. Hast du zahlen müssen oder kamst du irgendwie raus?
Ich hab der KK schon die Frage gestellt, ob das ein schlechter Scherz sei.
Hallo Birgit,
wie ging die Sache aus?
Die Rechnung einew Rettungseinsatzes inklusive Nozarztkosten trafen bei meiner Schwester (Baden-Württemberg) ein, nachdem ihr Mann verstorben war. Höhe: 630 Euro. Die Kosten werden komplett von der Krankenkasse (in dem Fall die TKK) übernommen. Ich teile diese Info, weil wir uns aufgrund der Kommentare am Wochenende große Sorgen finanzieller Art gemacht haben, nachdem wir die Kommentare und Erfahrungen hier gelesen haben. Wir haben also andere Erfahrungen gemacht als die meisten hier, wissen aber nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist oder auch die Krankenkassen das unterschiedlich handhaben.
Mich erstaunt, dass sich die Kommentatoren allesamt -zurecht- empören, aber keiner versucht hat, seinen Fall rechtlich auszufechten.