ASB Baden-Württemberg und Verdi einigen sich auf kürzere Arbeitszeiten
(Bild: Hannibal/ASB)Stuttgart (ASB) – In mehreren Verhandlungsrunden konnte nach teils schwierigen Diskussionen eine Einigung zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg (ASB) und der Gewerkschaft Verdi erzielt werden.
„Unser Hauptfokus lag auf der noch immer geltenden Höchstarbeitszeit von aktuell 45 Stunden pro Woche im Rettungsdienst. Die Arbeit im Rettungsdienst ist physisch als auch psychisch belastend, daher sind verlängerte Arbeitszeiten eine wesentliche Belastung dieses Berufes. Um die Arbeit im Rettungsdienst attraktiver zu machen, braucht es Entlastung. Es braucht kürzere Arbeitszeiten“, so Verdi-Verhandlungsführerin Yvonne Baumann.
Der ASB hat die Notwendigkeit gesehen, dass die Arbeitszeit im Rettungsdienst reduziert werden muss. Für die Samariter war es darüber hinaus wichtig, dass die Möglichkeit zur Öffnung für 24-Stunden-Dienste besteht. Dadurch kann das Personal in kaum ausgelasteten Rettungswachen flexibler eingeplant werden. Verdi hob hervor, dass dies nur in Verbindung mit Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen und unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte der regionalen Betriebsräte möglich sei.
„Es ist für uns wichtig, dass wir den Wünschen unserer Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst Rechnung tragen und die 12-Stunden-Dienste beibehalten und darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, 24-Stunden-Dienste in Rettungswachen mit einer geringen Auslastung der Rettungsmittel umsetzen zu können“, sagte Lars-Ejnar Sterley, Landesgeschäftsführer des ASB Baden-Württemberg.
Die Einigung sieht vor, die Arbeitszeit ab dem nächsten Jahr auf 41 Wochenstunden und ab 2027 auf 38,5 Wochenstunden zu reduzieren. Zusätzlich können alle Beschäftigten beim ASB ab dem 55. Lebensjahr künftig einen Antrag auf Befreiung von Nachtarbeit stellen. Damit soll der zunehmenden belastenden Arbeit Rechnung getragen werden, um so Beschäftigte besser bis zum Renteneintrittsalter im Rettungsdienst und in der Pflege halten zu können. Beide Seiten verpflichten sich zudem, ab November 2024 weitergehende Gespräche zur Entlastung langjähriger Beschäftigter zu führen.
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