Aus der AKNZ wird die Bundesakademie
(Bild: BBK)Bonn (BBK) – Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist im Frühjahr 2021 mit einem umfangreichen Plan zur Neuausrichtung der Behörde und zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes an den Start gegangen.
Einer der zentralen Punkte der Neuausrichtung ist die Entwicklung der BBK-eigenen „Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz“ (AKNZ) zu einer Bundesakademie.
Damit soll der ressort- und organisationsübergreifende Charakter der Aus- und Fortbildung betont werden, teilte das BBK mit. Ziel sei eine flächendeckende Qualifizierung der Führungskräfte und der Verantwortlichen für das staatliche Krisenmanagement auf allen Ebenen.
Der erste formelle Schritt auf dem Weg von der AKNZ hin zur Bundesakademie sei mit dem Stichtag 1. Juli 2021 getan. Seit gestern führt die Akademie den Titel „Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung“ – aus AKNZ wird BABZ. Diese Bezeichnung wird ab sofort auch auf dieser Website und in offiziellen Schreiben geführt.
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Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im ZIVILSCHUTZ (keine Legaldefiniton!).
ZSKG: “…Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen…”
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und ZIVILE VERTEIDIGUNG
Schlussfolgerung: Zivilschutz beinhaltet nicht die Zivile Verteidigung gem. ZSKG!
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