Baden-Württemberg: Bericht zu Hilfsfristen veröffentlicht

Stuttgart (rd.de) – Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat die Zahlen zur Einhaltung der Hilfsfristen für 2014 veröffentlicht. Danach schafften es nur acht der 34 Rettungsdienstbereiche, die gesetzlich vorgeschriebene 95-Prozent-Marke für das ersteintreffende Rettungsmittel einzuhalten. Erstmalig sind für das Jahr 2014 die Daten der einzelnen Rettungsdienstbereiche untereinander vergleichbar. Möglich wurde dies durch ein vereinheitlichtes Verfahren der Datenerhebung.

Nach Angaben des Innenministeriums wird durch das Verfahren deutlich, dass Verbesserungen bei der Einhaltung der Hilfsfristen notwendig sind. Gerade die Rettungsdienstbereiche, die die Einhaltung der 95-Prozent-Marke weit unterschreiten, seien gefordert. Dazu zählen unter anderem Waldshut (89,5%), Heilbronn (89,7%) und Böblingen (90,1%). Die entsprechenden Verwaltungsgremien sind aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Pläne zu erstellen, die Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfristen aufzeigen.

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Symbolfoto: Markus Brändli
Symbolfoto: Markus Brändli

Der Innenminister berichtete, dass der Rettungsdienst im letzten Jahr zu über 1,2 Millionen Einsätzen alarmiert wurde. Notärzte kamen über 250.000 Mal zum Einsatz. Weitere Verbesserungen, unabhängig vom vorliegenden Hilfsfristenbericht, seien umgesetzt worden oder geplant. Dazu gehören beispielsweise neue Standorte für Notarzteinsatzfahrzeuge und die Inbetriebnahme zusätzlicher Rettungsmittel.

Seit 2012 arbeitet die “Qualitätssicherungsstelle im Rettungsdienst” in Baden-Württemberg. Inzwischen hat die Stelle die nötigen Voraussetzungen geschaffen, dass die Datenerhebung zu den Hilfsfristen in der unterschiedlichen Regionen vereinheitlicht und somit vergleichbar wird. Allerdings ist damit ein Vergleich mit den Daten der Vorjahre nicht mehr uneingeschränkt möglich.

(15.05.2015)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Es ist unglaublich, mit welch dubiosen Taschenspielertricks im Stuttgarter Innenministerium gearbeitet wird:

    Wurden für die Jahre 2009 bis 2013 – gesetzeskonform – noch die Eintreffquoten von Rettungswagen und Notarzt in den einzelnen Rettungsdienstbereichen (RDB) angegeben:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/im/gesamtuebersicht_hilfsfristen_2009_-_2013.pdf

    so wird für das Jahr 2014 plötzlich zwischen “ersteintreffendem Rettungsmittel (RTW oder NA)” und “Notarzt” differenziert:

    https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Hilfsfristuebersicht_2014_.pdf

    Kein Wunder, dass ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich ist.

    Dies scheint allerdings politisch gewollt zu sein, denn offensichtlich haben sich die Eintreffquoten im Ländle 2014 gegenüber den Vorjahren nun auch bei den RTW verschlechtert, dank der neuen Rubrik “ersteintreffendes Rettungsmittel” fällt dies aber nicht weiter auf!

    Aber auch ein Vergleich der landesweit 34 RDB untereinander scheint auch für das Jahr 2014 nicht wirklich möglich zu sein, da nur ein RDB – von 34 – lässt seine Einsatzzahlen durch die SQR-BW auswerten.

    Somit sind auch weiterhin Zahlenmanipulationen vor Ort (sei es durch die Leistungserbringer, vulgo Leistungsträger, sei es durch die Bereichsausschüsse) Tür und Tor geöffnet!

    Ärgerliche Grüße aus dem Westen in den Südwesten

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  2. Hallo Jörn, genau so ist es wie von Ihnen beschrieben. Das schlimme ist man kann wirklich keine Stelle in Baden Württemberg ausmachen die sich objektiv im Ländle mit dieser Materie auseinandersetzen könnte. Hatte ich noch vor vier Jahren die Hoffnung dass dies nun durch das sozialdemokratisch geführte Innenministerium geschehen wird kann ich nur konsternieren dass meine Hoffnung diesbezüglich komplett zerplatzt ist. Das Geschachere scheint nicht ganz so tief zu gehen wie früher aber die alten Zöpfe werden wohl in den restlichen Monaten dieser Regierung nicht mehr abgeschnitten.
    Viele Grüße aus dem Südwesten in den Westen

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  3. Die Veröffentlichung der Hilfsfristen für 2014 Anfang Mai 2015 durch das zuständige Innenministerium sowie die zum Jahresende 2014 von Innenminister Gall öffentlich verkündeten Änderungen der Hilfsfristen (statt bislang jeweils 10 bis 15 Minuten für RTW und Notarzt künftig 12 Minuten für den RTW und 18 Minuten für den Notarzt) führen im Ländle aktuell zu heftigen Kontroversen.

    Basierend auf einer Meldung der dpa/lsw berichten aktuell schon einige (Leit-)Medien aus dem Südwesten:

    (1) http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/diskussion-um-hilfsfristen-in-baden-wuerttemberg-wie-lange-braucht-der-krankenwagen/-/id=1622/did=15576946/nid=1622/1iqoraz/ vom 25.05.2015 – 9:20 Uhr

    (2) http://www.gea.de/nachrichten/weltspiegel/debatte+um+hilfsfristen+schuert+emotionen.4267093.htm vom 25.05.2015

    (3) http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/land-will-vorgeschriebene-hilfsfrist-verlaengern–105316220.html vom 26.05.2015

    (4) http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Minuten-zwischen-Leben-und-Tod;art4319,3233183 vom 26.05.2015

    Bin gespannt, ob bzw. wie der kritisierte Innenminister bzw. sein zuständiges Referat darauf reagiert!

    Wechselhafte Grüße in den Südwesten – derzeit aus dem Südwesten 😉

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