Baden-Württemberg: DRK beklagt Finanzierung des Bevölkerungsschutzes
(Bild: (Symbol) Gero Breloer/DRK)Stuttgart (DRK) – Ein wirksamer Bevölkerungsschutz steht und fällt mit der Qualität der Infrastruktur und dem Engagement der Menschen. Darauf weist der DRK-Landesverband Baden-Württemberg anlässlich der steigenden Impfrate und der wieder optimistischen Grundstimmung im Land hin.
Das DRK in Baden-Württemberg dankt der Landesregierung für eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit, gerade in der Pandemiebekämpfung. Zugleich fordert es für die neue Legislaturperiode eine Stärkung des Bevölkerungsschutzes, um auf künftige Herausforderungen effizienter reagieren zu können. Dazu gehöre sowohl eine Verbesserung der Struktur als auch die Finanzierung des Bevölkerungsschutzes.
„Unsere stabile und vertrauensvolle Partnerschaft mit der Landesregierung hat sich in den vergangenen 15 Monaten der Pandemie bewährt und hat einen enormen Stresstest bestanden“, so Barbara Bosch, Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, vergangenen Mittwoch (26.05.2021).
Zugleich gelte es, Lehren aus den gemachten Erfahrungen zu ziehen, so Bosch: „Die Pandemie bestätigt unsere langjährige Forderung eindrucksvoll: Für Krisen- und Katastrophensituationen ist eine systematische Vorhaltung von zuverlässig einsatzfähigen Ressourcen unverzichtbar.“ Diese Vorhaltung sei insbesondere für eine effiziente und zuverlässige Logistik zur Unterstützung der systemrelevanten Aufgaben im Krisenfall unerlässlich.
Aufgrund einer bislang jedoch völlig unzureichenden Finanzierung des Katastrophenschutzes sehe die Hilfsorganisation auf Dauer dessen zuverlässige Funktionsfähigkeit und damit die Sicherheit der Menschen im Lande gefährdet, so Präsidentin Barbara Bosch. „Wenn über Jahrzehnte die Unterbringung und der Unterhalt der Fahrzeuge nicht ausreichend finanziert werden, dann schadet dies der Einsatzfähigkeit – das können wir als Hilfsorganisation nicht weiterhin mit Spendenmitteln auffangen“, so Bosch.
Auch die stetig steigenden behördlichen Anforderungen an die Verwaltungsaufgaben und Ausbildungsstrukturen verursachten einen Mehraufwand, der bislang nicht berücksichtigt sei. Die Anpassung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zum Ende des vergangenen Jahres mit einer seit Jahren vom DRK geforderten Gleichstellung seiner Helferinnen und Helfer gegenüber denen anderer Organisationen in außergewöhnlichen Einsatzlagen, begrüßte die Präsidentin als erfreulichen Schritt in die richtige Richtung.
„Unsere an sich vorbildlichen Einsatzstrukturen müssen gestärkt und endlich komplett durch das Land finanziert werden“, so der Landesdirektor der Bereitschaften, Jürgen Wiesbeck. Das Deutsche Rote Kreuz stelle qualifizierte Einsatzkräfte, die sich ehrenamtlich für den Bevölkerungsschutz engagieren. Deren Motivation lasse sich nicht nur durch lobende Worte, sondern auch durch eine intakte Infrastruktur fördern. Also dann, wenn die öffentliche Hand die Kosten für Material und Fahrzeuge, deren Unterbringung samt Betriebskosten sowie die Kosten der Ausbildung der Helferinnen und Helfer auskömmlich finanziert.
Die von der neuen Landesregierung angekündigte Überarbeitung des Landeskatastrophenschutzgesetzes wecke Hoffnung auf Besserung, so Wiesbeck. Jedoch müsse den eher vagen Ankündigungen konkrete Schritte folgen.
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