Brandenburg: Friedenspflicht zwischen Kassen und Kreisen

(Bild: Ronald Rampsch/Shutterstock)Potsdam (BB) – Im Streit um die Finanzierung der Rettungsdienste in Brandenburg haben Landkreise und Krankenkassenverbände eine Vereinbarung geschlossen: Seit dem 1. April 2025 gilt eine Friedenspflicht von mindestens acht Wochen. Die Landkreise und Krankenkassen sollen diese Zeit für Verhandlungen zu einer transparenten und kostendeckenden Kosten-Leistungs-Rechnung nutzen.

Während der Friedenspflicht wird es keine Kostenbescheide über Rettungsdiensteinsätze an die Bürgerinnen und Bürger geben. Die bestehenden Gebührenbescheide werden ruhend gestellt und keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen.

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Das ist das Ergebnis des Spitzengesprächs, dass kürzlich im Gesundheitsministerium stattfand.

„Das Ergebnis ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg. Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung. Damit ist klar: Wer in einem Notfall medizinische Hilfe braucht, bekommt sie – ohne Angst vor finanziellen Konsequenzen“, sagte im Anschluss Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller.

Seit dem 1. Januar 2025 übernehmen die Krankenkassen in Brandenburg nicht mehr die kompletten Kosten für Rettungseinsätze. Grund ist ein Streit über die Höhe der Einsatzkosten zwischen Kommunen und Kostenträgern. Letztere wollen die Kosten nicht mehr in voller Höhe erstatten.

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