DBRD ruft Rettungskräfte zur Protestaktion auf

(Bild: Medilearn)Lübeck (DBRD) – Der DBRD ruft seine mehr als 9.000 Verbandsmitglieder sowie weitere Rettungsdienstmitarbeiter, Ärzte und andere Unterstützer dazu auf, eine Protestpostkarte oder Protest-E-Mail an die CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses zu schicken.

Seit vielen Jahren setze sich der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) für mehr Rechtssicherheit ein, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre Tätigkeit nicht länger im rechtfertigenden Notstand ausüben müssten. Trotz vieler Gespräche sei die Politik, allen voran Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, immer noch nicht bereit, Klarheit in diesem rechtsfreien Raum zu schaffen, schreibt der DBRD in einer Pressemitteilung vom 09.06.2020.

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Konkret geht es um sogenannte invasive Maßnahmen, also Maßnahmen, die Leben retten und Schmerzen lindern, aber in Deutschland durch das Heilpraktiker- und das Betäubungsmittelgesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Das Notfallsanitätergesetz fordere invasive Maßnahmen durch Notfallsanitäter allerdings explizit ein, heißt es in dem Schreiben.

„Wir brauchen keinen Applaus in Krisenzeiten, sondern endlich die notwendige und längst überfällige Unterstützung, um diesen tollen Beruf rechtssicher ausüben zu können, so wie jeder andere Berufstätige auch“, so Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD. „Schade, dass wir um so etwas Selbstverständliches kämpfen müssen, während auf der anderen Seite immer wieder von Respekt den Rettungsdienstkräften gegenüber geredet wird“, so König weiter.

Zwar wurden bisher alle Verfahren durch die Staatsanwaltschaften aufgrund des rechtfertigenden Notstands eingestellt. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zukünftig zu Anklagen und in der Folge auch zu Verurteilungen kommen könnte, so der DBRD. Außerdem würden immer wieder auch Abmahnungen und Kündigungen vonseiten der Arbeitgeber ausgesprochen, obwohl im Sinne des Patienten eine leitliniengerechte Versorgung stattgefunden hätte.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Die Diskussion ist so alt wie der Berufsstand. Leider ging es schon immer um Anerkennung und Respekt und weniger um Rechtssicherheit. In 15 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit habe ich mich durch die bestehende Gesetzeslage nie in meinen Möglichkeiten eingeschränkt gesehen. Kommunikation und Dokumentation sind die Grundlagen des rechtssicheren Handelns. Ein pfiffiger ärztlicher Leiter ist sicherlich auch nicht hinderlich. Schade, dass der DBRD auch auf den Zug aufspringt. Mit niedlichen Postkarten wird man eher das Gegenteil erreichen…

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  2. Daniel, Ich bin ganz deiner Meinung, dass sich hinsichtlich der Ausführungen von Handlungen durch den Notfallsanitäter rechtlich nichts ändert. Wer alles richtig macht, wird letztendlich keine Verurteilung befürchten müssen. Glücklicher weise hast du anscheinend einen “pfiffigen” ärztlichen Leiter, der dir Rücken frei Hält um deinen Job zu Gunsten des Patienten gut ausführen zu können. Aber was passiert, wenn das nicht so ist, der Arbeitgeber meint, dass er selbstverantwortliches Handeln nicht will und dann Kollegen Abmahnungen und Kündigungen erhalten. Was wenn ein medizinischer Leiter aus Standesdenken heraus dich Anzeigt. Wenn du den obigen Bericht gelesen hast und die ein oder andere Fachzeitung liest, dann weißt du, dass diese Fälle vorkommen.

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  3. Und wieder einmal zeigt sich, wie dilettantisch dieser “Berufsverband” arbeitet. Anstatt in einen sauberen Diskurs zu gehen, wird mit Comic Bildchen eine Scheinwelt geschaffen, die so nicht mal existiert. Jeder seriöse Politiker wird darüber lachen!

    Der Vorsitzende des Vereins glänzt bereits seit Jahren damit, durch inkompetente, Ego-polierende Aktionen in dem Segment aufzutreten. Bewegt hat der Laden noch nicht viel, wie man in den letzten Jahren erkennen konnte.

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  4. Der Rettungsdienst in Deutschland ist und wird es in Zukunft auch leider bleiben, was die Ausbildung und die Befugnisse betrifft, ein Steinzeitland.
    Soweit mir bekannt, ist Deutschland eins der wenigen Länder die sich noch die teure Ärzteschaft im Notfalldienst leistet. Heute mit den modernen Kommunikationsmöglichkeiten wäre es sicherlich der bessere Weg, sofern eine Gestztesreform das zulassen würde, dass Notfallsanitäter medizinische Erstmaßnahmen ergreifen dürften um so die Patienten fachlich schnell und sicher versorgen zu können.
    Gruß Joachim

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  5. Ich versuche zu verstehen: Eine bestehende Ausbildungsregelung wurde von 2 auf 3 Jahre erweitert.
    Inhaltlich wurde die im RettAssG festgelegten und Ausbildungsziele im NotSanG diffenzierter und präziser formuliert. Diese Präzisierung hat einen nachrichtlichen Charakter. Rein objektiv betrachtet kann der Beobachter sich dem Eindruck nicht erwehren, das sich unter dem Strich nichts Substanzielles im Bereich verändert hat. Dennoch wurde seit Verabschiedung des NotSanG nichts unversucht gelassen zu verbreiten , welche Zäsur und welche freudige Zukunft die neuen Umstände bedeuten ( werden ) und vor allem , wie unzureichend und dadurch gefährlich der alte Zustand war.

    Was haben wir heute?

    Auch der NFS konnte von den ewigen Vorbehalten gegen das nichtaertzliche Personal nicht befreit werden…
    Ich beobachte, das einem RS der späten 80er Jahre, der meist Zivildienstleistender war, mehr zu gestanden wurde , als heute dem unbestritten umfangreicher qualifizierten NFS. Was bringt es, eine Ausbildung zu erfahren , um danach nicht entsprechend der Ausbildung handeln und wirken zu koennen, das ist und bleibt paradox! Willkürliches und uneinheitliches Handeln sog. ÄLRD ist dabei nur ein Aspekt, der dem Sinn der NFS Tätigkeit zu wider steht.

    Im Vergleich zur Pflege unterliegt der RD stärkeren Fortbildungszwänge, welche dazu das Potential zu haben auf Grundlage von Indivualansichten Dritter die praktische Tätigkeit untersagen zu können. Alles im Namen der Patientensicherheit.

    Unverständlicher Weise wurde in der Pflegeberufsreform nicht deckungsgleich agiert wie bei der Reform des Rettungsdienstberufes…..

    Es stehen mehr Fragen offen und im Widerspruch zur beabsichtigten Zielsetzung des NotSanG, als 2014 geahnt werden konnte. Das Setting zur Berufsausübung wurde nicht angepasst . Es steht an, somit festzustellen, das die Gegebenheiten zur Berufsausübung des NFS zu keiner Zeit im Rahmen der Fortschreibung der RettAss Ausbildung ( nichts Anderes ist das NotSanG) weder gewollt noch beabsichtigt waren.

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